Das Begehren einer israelitischen Religionsgemeinschaft, eine ihr als Untergliederung angehörende israelitische Kultusgemeinde zu verpflichten, ihr sämtliche Jahresabschlüsse, Buchhaltungsunterlagen, Kontenunterlagen und vertraglichen Vereinbarungen seit einem bestimmten Zeitpunkt zum Zweck ihrer Sicherstellung vor einer noch durchzuführenden Prüfung auszuhändigen oder bei einer durch das Gericht zu bestimmenden Stelle zu hinterlegen, unterliegt als eine dem inneren Bereich der Religionsgemeinschaft zuzurechnende Angelegenheit nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit.
1. Hat ein Versicherungsunternehmen eine Anfechtungsklage gegen eine Anordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen erhoben, so erstreckt sich die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 10 a Satz 1 BAG auch auf die Fortsetzungsfeststellungsklage (Fortentwicklung von BVerwGE 84, 306 <308 f.>).
2. In der substitutiven Krankenversicherung umfaßt die Pflicht des Versicherungsunternehmens, dem Bundesaufsichtsamt neue oder geänderte allgemeine Versicherungsbedingungen oder Grundsätze vor deren Verwendung einzureichen, neben den zur Prämienermittlung erforderlichen Rechnungsgrundlagen auch die zu ihrer Beurteilung nötigen statistischen Herleitungen und Nachweise.
Urteil des 1. Senats vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 A 2.97 -