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Kontrahierungszwang

Entscheidungen der Gerichte

BVERFG – Urteil, 1 BvR 706/08 vom 10.06.2009

Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß.

Der Gesetzgeber durfte zur Erleichterung des Versicherungswechsels und zur Verbesserung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung die teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen vorsehen.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse darf auf ein dreijähriges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgedehnt werden.

Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 825/08 vom 10.06.2009

Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 831/08 vom 10.06.2009

Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 20 U 49/07 vom 04.06.2009

1. Der Arztbehandlungsvertrag kann als Dienstvertrag höherer Art grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt.

2. Eine Schadensersatzpflicht des Arztes kann in Betracht kommen, wenn eine Kündigung zur Unzeit vorliegt und die vom Patienten benötigten Dienste nicht anderweitig beschafft werden können, etwa bei einer Monopolstellung des Arztes.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 191/08 vom 28.05.2009

Bietet ein Luftfahrtunternehmen ein internetgestütztes Flugbuchungssystem an, dessen Nutzung zum Zweck des kommerziellen Weiterverkaufs gebuchter Flüge es nicht gestattet, so stellt die Vornahme von kommerziellen Buchungen zwecks Weiterverkaufs in Kenntnis des entgegenstehenden Willens des Luftfahrtunternehmens eine unlautere Mitbewerberbehinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG in der Form des Schleichbezugs dar.

Die von § 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG den Luftfahrtunternehmen im Linienflugverkehr auferlegte Verpflichtung, mit jedermann Beförderungsverträge abzuschließen und zu befördern, beinhaltet einen Kontrahierungszwang lediglich hinsichtlich solcher Verträge, die die Beförderung der anderen vertragsschließenden Partei zum Gegenstand haben, nicht aber hinsichtlich solcher Beförderungsverträge, die ein Pauschalreiseveranstalter zugunsten Dritter abzuschließen beabsichtigt.

BSG – Beschluss, B 13 SF 1/08 R vom 22.04.2009

Klagt eine Rehabilitationseinrichtung gegen einen Träger der Rentenversicherung auf neue Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts darüber, ob der Träger verpflichtet ist, mit der Einrichtung einen Belegungsvertrag abzuschließen, ist hierfür die Sozialgerichtsbarkeit zuständig.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 8.08 vom 26.02.2009

Im Rechtsstreit um eine Pflegesatzvereinbarung sind mehrere Sozialleistungsträger notwendige Streitgenossen.

Für Rechtsstreitigkeiten um eine Pflegesatzvereinbarung und einen diesbezüglichen Schiedsspruch sieht § 18 Abs. 5 KHG die Klage gegen die behördliche Genehmigung oder deren Versagung vor. Direktklagen zwischen den Pflegesatzparteien sind ausgeschlossen.

Soweit § 19 Abs. 3 BPflV die Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV der Zuständigkeit der Schiedsstelle entzieht, ist die Vorschrift mit § 18 Abs. 4 und 5 KHG unvereinbar und nichtig.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 7.08 vom 26.02.2009

Im Rechtsstreit um eine Pflegesatzvereinbarung sind mehrere Sozialleistungsträger notwendige Streitgenossen.

Für Rechtsstreitigkeiten um eine Pflegesatzvereinbarung und einen diesbezüglichen Schiedsspruch sieht § 18 Abs. 5 KHG die Klage gegen die behördliche Genehmigung oder deren Versagung vor. Direktklagen zwischen den Pflegesatzparteien sind ausgeschlossen.

Soweit § 19 Abs. 3 BPflV die Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV der Zuständigkeit der Schiedsstelle entzieht, ist die Vorschrift mit § 18 Abs. 4 und 5 KHG unvereinbar und nichtig.

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1116/08 vom 12.01.2009

Ein Leiharbeitgeber genügt seiner Darlegungslast, dass er dauerhaft für eine bestimmte Tätigkeit keine Arbeitsnachfrage habe, wenn er in der Vergangenheit seit ca. einem halben Jahr nur einen einzigen Auftraggeber hatte und dieser die Geschäftsbeziehung völlig beendet.

Ein Arbeitnehmer, der eine berufsbegleitende Ausbildung bereits vor seiner Einstellung begonnen hat, diese aber während des Arbeitsverhältnisses nicht fortgeführt hat, muss nicht erneut auf die Nützlichkeit einer solchen Ausbildung hingewiesen werden.

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 114/07 vom 22.07.2008

1. Mit der Teilzeitarbeit nach dem Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern (LPK) werden Erwerbschancen der Lehrkräfte zugeteilt bzw. verteilt. Die dazu vom beklagten Land aufgestellten Verteilungsregeln müssen sich daher an dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz messen lassen. Zu diesen Verteilungsregeln gehört auch der Grundsatz des beklagten Landes, Lehrkräften, die das erstmalige Angebot zum freiwilligen Übergang zur flexiblen Teilzeitarbeit abgelehnt haben, auf Dauer als "Nichtteilnehmer" zu behandeln und ihnen damit auch die nachträgliche Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit nach LPK zu verweigern. Will das beklagte Land einen später gestellten Antrag einer Lehrkraft, die es zu den Nichtteilnehmern zählt, auf nachträgliche freiwillige Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit ablehnen, müssen die Gründe für die Ablehnung daher dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz Stand halten.

2. Soweit das beklagte Land die nachträgliche Teilnahme wegen der Vorteile ablehnt, die die Nichtteilnehmer daraus gezogen haben, dass ihnen gegenüber die Teilzeitarbeit nur durch Änderungskündigungen unter jeweiliger Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist erzwungen werden konnte, während die Teilnehmer immer bereits mit Beginn des Schuljahres mit ihrer neuen niedrigeren Teilzeitquote beschäftigt wurden, kann das ein Gesichtspunkt sein, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen mag. Dieser Gesichtspunkt ist aber dann nicht tragfähig, wenn dieser Vorteil im Vergleich zu dem Personalabbauvolumen, das auch von den Nichtteilnehmern durch die erzwungene Teilzeitarbeit geschultert wird, geringfügig ist. Außerdem darf aus dem Rechtsgedanken des § 612a BGB heraus generell der Vorteil nicht zum Nachteil des Nichtteilnehmer berücksichtigt werden, der dadurch entstanden ist, dass die Lehrkraft bestrebt war, die Notwendigkeit des Übergangs zur flexiblen Teilzeitarbeit gerichtlich klären zu lassen, was nur durch den Ausspruch einer Änderungskündigung, bei der ebenfalls die Kündigungsfrist eingehalten werden muss, möglich ist.

BSG – Urteil, B 3 KR 23/07 R vom 17.07.2008

1. Ein Leistungserbringer von Haushaltshilfe kann Anspruch auf Abschluss einer von ihm unterbreiteten Vergütungsvereinbarung haben, wenn der Vergütungsvorschlag der Krankenkasse gegen die Anforderungen des Kartellrechts oder gegen Grundrechte des Leistungserbringers verstößt und nach den konkreten Umständen des Einzelfalls anders als durch Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach dem Angebot des Leistungserbringers ein rechtmäßiges Verhalten der Krankenkasse nicht möglich ist.

2. Eine Krankenkasse darf einen mit ihr durch Versorgungsvertrag verbundenen Leistungserbringer gegenüber konkurrierenden Anbietern gleichartiger Leistungen (hier: Wohlfahrtsverbände) ohne sachlich gerechtfertigten Grund weder unmittelbar noch mittelbar unterschiedlich behandeln, wenn sie eine marktbeherrschende oder marktstarke Stellung inne hat.

3. Zur Feststellung der marktbeherrschenden oder marktstarken Stellung einer Krankenkasse und deren Missbrauchs beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen.

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 14/08 vom 25.06.2008

1. Auch im Vergabeverfahren richtet sich die Auslegung der Bietererklärung und die Beurteilung des Zustandekommens des Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen des BGB.

2. Verzögert sich die Vergabe und kommt es innerhalb dieser Zeit zu wesentlichen Preisänderungen oder ist die Einhaltung von verbindlichen Fristen nicht mehr möglich, kann der Zuschlag des öffentlichen Auftraggebers gegenüber dem wegen § 24 Nr. 3 VOB/A nicht abänderbaren Angebot des Bieters ein neues Angebot i. S. d. § 150 Abs. 2 BGB darstellen.

3. Die Besonderheiten des Vergaberechts erfordern grundsätzlich keinen besonderen Schutz des öffentlichen Auftraggebers aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegenüber einem Mehrvergütungsanspruch eines Bieters wegen während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretener Preiserhöhungen.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 3 Sa 1041/07 vom 03.06.2008

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrages.

Daher ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, auf Weisung des Arbeitgebers an einem Personalgespräch teilzunehmen, in dem es ausschließlich um Verhandlungen über vom Arbeitgeber gewünschte Änderungen des Arbeitsvertrages gehen soll.

Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung, die er wegen der Nichtteilnahme an einem solchen Personalgespräch ausgesprochen hat, aus der Personalakte entfernt.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VII-Verg 5/08 vom 05.05.2008

1. Sofern nicht auszuschließen ist, dass sie die Vorbereitung der Angebote beeinflussen können, darf der öffentliche Auftraggeber auch im Nachhinein aufgestellte Unterkriterien und Gewichtungsregeln bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots nur anwenden, wenn sie den am Auftrag interessierten Unternehmen vorher zur Kenntnis gebracht worden sind.

2. Zur rechtlichen Behandlung von Tariftreueforderungen, wenn kein Bundes- oder Landesgesetz im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB besteht, ein Tarifvertrag nach § 5 TVG aber für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.

3. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 11 U 15/07 vom 19.12.2007

1. Öffentlich-rechtliche Vorschriften führen nicht dazu, dass zwischen dem Begünstigten und dem Verpflichteten eines Anschluss- und Benutzungszwanges (Kontrahierungszwang) bereits kraft Gesetzes ein Vertrag entsteht. Auch dann, wenn ein Kontrahierungszwang besteht, muss der Vertragswillige der Gegenseite ein annahmefähiges Angebot unterbreiten, das diese annehmen muss.

2. Im bloßen Schweigen eines Angebotsempfängers kann grundsätzlich keine Annahme erblickt werden. Auch das Schweigen eines durch einen Kontrahierungszwang Verpflichteten reicht für das Zustandekommen eines Vertrages - soweit nicht etwas anderes angeordnet ist - nicht aus.

3. Die Inanspruchnahme einer Leistung führt nur dann zu einem Vertragsschluss, wenn das entsprechende Verhalten nach seinem objektiven Erklärungswert als Annahme zu werten ist.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 211/06 vom 09.08.2007

Gegen das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG), insbesondere das Ankaufsrecht und den damit verbundenen Kontrahierungszwang nach § 3 Abs.1, § 5 VerkFlBerG sowie die darin enthaltene Entgeltregelung, bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 28/07 vom 23.05.2007

1. Ein "Aushandeln" von Vertragsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt nicht vor, wenn ein Gespräch über eine Klausel wie ein " Schlagabtausch" verläuft, ohne dass vom Verwender irgendwelche Signale für die Bereitschaft zu einer Änderung zum Ausdruck gebracht werden.

2. Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs.1 Satz 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt zu ermöglichen.

3. Enthält eine Rückzahlungsklausel keinerlei Angaben über den Inhalt, den Ort, den zeitlichen Umfang und die Vergütung der nach der Ausbildung geschuldeten arbeitsvertraglichen Tätigkeit, verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. I Satz 2 BGB und ist damit unangemessen.

4. Klauseln, die die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten regeln, müssen Angaben zur etwaigen Größenordnung der auflaufenden Kosten enthalten, um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu genügen. Anderenfalls ist die Klausel unwirksam.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 05.2114 vom 19.04.2007

Eine stationäre Einrichtung setzt voraus, dass der Einrichtungsträger von der Aufnahme des Hilfeempfängers bis zu dessen Entlassung nach Maßgabe des angewandten Hilfekonzepts die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung des Hilfeempfängers übernimmt. Sie ist dann nicht gegeben, wenn sich der Bewohner die Betreuungsleistung separat beschaffen kann und muss und dabei in der Wahl des ambulanten Pflegedienstes frei ist.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 BV 05.2065 vom 19.04.2007

Eine (teil-)stationäre Einrichtung setzt voraus, dass der Einrichtungsträger von der Aufnahme des Hilfeempfängers bis zu dessen Entlassung nach Maßgabe des angewandten Hilfekonzepts die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung des Hilfeempfängers übernimmt. Sie ist dann nicht gegeben, wenn sich der Bewohner die Betreuungsleistung selbst beschaffen kann und muss und dabei in der Wahl des ambulanten Pflegedienstes frei ist.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1006/06 vom 17.04.2007

1. Die Anwendung des Ausdeckelungstatbestandes des § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV kann einer gerichtlichen Überprüfung auch dann zugänglich sein, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vereinbarung über eine Veränderung der Fallzahlen gegenüber dem vorangegangenen Pflegesatzzeitraum nicht zustande kommt.

2. Die Prüfung der Erforderlichkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV für eine Erhöhung der Obergrenze setzt voraus, dass zuvor von den Vertragsparteien oder der Schiedsstelle das medizinisch leistungsgerechte Budget nach § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BPflV für diesen Pflegesatzzeitraum ermittelt wurde.

OLG-BRAUNSCHWEIG – Urteil, 1 U 1/05 vom 02.03.2007

Es besteht für ein Krankenhaus kein "Kontrahierungszwang", einen Patienten stationär aufzunehmen, bei dem Beschwerden aufgrund einer Penisprothese vorliegen, die keine Notfalllage darstellen und die lediglich den Austausch oder die Entfernung der Prothese in absehbarer Zeit erfordern.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 18/11 Sa 322/06 vom 19.02.2007

Einzelfall. Über die Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruchs kann nicht zugleich die Entfristung eines Arbeitsverhältnisses erreicht werden. Auch die Herstellung anderer Arbeitsbedingungen (hier Teilzeit statt Vollzeit) kann nicht verlangt werden.

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 58/06 vom 19.01.2007

Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 3/06 (Kart) vom 10.10.2006

Kein Anspruch auf Abschluss eines Werkstatt-Servicevertrages aus GVO EG 1400/2002 oder § 20 I GWG.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 4 U 83/04 vom 05.09.2006

Es besteht keine Verpflichtung der öffentlichen Hand, ehemals volkseigene Grundstücke an die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte, die nach dem sog. Modrow-Gesetz vom 7. März 1990 einen Kaufantrag gestellt haben, zu veräußern. Eine solche Verpflichtung kann insbesondere nicht aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz oder dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung hergeleitet werden. Dies gilt jedenfalls für die Zeit nach Inkrafttreten des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes am 17. Dezember 2003.

BGH – Urteil, III ZR 65/05 vom 15.12.2005

a) Eine wunschgemäß erteilte Spielsperre kann Ansprüche auf Ersatz von Spielverlusten begründen, wenn die Spielbank die Sperre nicht durch ausreichende Kontrollen durchsetzt.

b) Eine Spielbank kann bei einer antragsgemäß - im Gegensatz zu einer einseitig - verhängten Spielsperre Schutzpflichten haben, die auf Wahrnehmung der Vermögensinteressen ihrer Gäste gerichtet sind (Abweichung von BGH, Urteil vom 31. Oktober 1995 - XI ZR 6/95 = BGHZ 131, 136).

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 396/98 vom 26.10.2005

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die finanzielle Unterstützung privater Rundfunkanbieter durch das bayerische Teilnehmerentgelt.

OLG-CELLE – Beschluss, 7 W 147/04 vom 08.02.2005

Zur Frage der Zulässigkeit einer Weisung des Gerichts gegenüber einem Bausachverständigen, eine für die Erstattung des Gutachtens erforderliche Bauteilöffnung vorzunehmen.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 22/04 vom 11.11.2004

1. Ein Versandhandelsunternehmen ist - außerhalb kartellrechtlicher Bindungen - zivilrechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, mit einem Kunden erneut Fernabsatzverträge über Waren zu schließen, mit dem sich das Vertragsverhältnis in der Vergangenheit wegen eines überproportional hohen Anteils an Rücksendungen bestellter Ware über einen längeren Zeitrum als unwirtschaftlich erwiesen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür aufgestellten Kriterien so gestaltet sind, dass eine weitere Belieferung ohne Veränderung des Bestellverhaltens insgesamt als unternehmerisch nicht mehr zumutbar erscheint.

2. Es ist ebenfalls nicht zu beanstanden, wenn das Versandhandelsunternehmen solchen Kunden schon im Vorwege schriftlich ankündigt, eine erneute Belieferung unter bestimmten Umständen abzulehnen, sofern keine Veränderung im Bestellverhalten eintritt. Die hiermit einhergehende "Zwangswirkung" ist wettbewerbsrechtlich nicht unlauter.

3. Das Versandhandelsunternehmen ist auch datenschutzrechtlich nicht gehindert, die für diese Entscheidung erforderlichen Daten über die Art der Vertragsabwicklung auch ohne Einwilligung des jeweiligen Kunden zu speichern

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 W 25/04 vom 07.10.2004

Aus einem etwaigen Beratungsverschulden der Bank kann sich grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines anderen, ihm günstigeren Vertrages ergeben; vielmehr ist der Anspruch grundsätzlich auf Ersatz des Vertrauensschaden gerichtet. Zum Beratungsverschulden der Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Windmühle.

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