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Kontoguthaben

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 21/07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:VermG, VwGO, LAG
Schlagworte:Kontoguthaben, Kontoguthaben als Surrogat, Lastenausgleich für Kontoguthaben, gesetzlicher Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung, Anspruchsübergang, Auszahlung von Kontoguthaben nach -, Auszahlung von Kontoguthaben an den Nichtberechtigten, Zahlungsanspruch des Entschädigungsfonds, lastenausgleichsrechtlicher Rückforderungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, staatliche Verwaltung, Aufhebung der -
Stichwort:Kontoguthaben
Leitsatz:§ 11 Abs. 6 Satz 2 VermG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Kontoguthaben nach dem 1. Dezember 1994 an den insoweit nicht mehr berechtigten unmittelbar Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger ausgezahlt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 21/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 6.07 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Zuständigkeit, örtliche, staatliche Verwaltung, Vermögensschädigung, Vermögensverlust, Kontoguthaben, Treuhandkonto, Staatshaushaltskonto, Steuerforderung, Steuerverpflichtung, diskriminierende Vorschriften, Benachteiligung Republikflüchtling
Stichwort:Kontoguthaben
Leitsatz:Wurden von einem unter staatlicher Verwaltung stehenden Konto eines sog. Republikflüchtlings diskriminierende Steuerforderungen beglichen, richtet sich die Wiedergutmachung nach § 11 Abs. 5 VermG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 6.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 29.05 vom 18.03.2006

Rechtsgebiete:VermG, LAG
Schlagworte:Kontoguthaben, Auszahlung von Kontoguthaben, Kontoguthaben als Surrogat, Lastenausgleich für Kontoguthaben, gesetzlicher Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung
Stichwort:Kontoguthaben
Leitsatz:Der Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens ist nach § 11 Abs. 6 Satz 1 VermG auch dann auf den Entschädigungsfonds übergegangen, wenn der Lastenausgleich nicht für das Kontoguthaben selbst, sondern für einen Vermögensgegenstand gezahlt worden ist, an dessen Stelle das Kontoguthaben als Surrogat getreten ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 29.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 1.98 vom 22.10.1998

Rechtsgebiete:VermG, EntschG
Schlagworte:Rückübertragung Geld, Bargeld, Buchgeld, Lösegeld, Banknote, bewegliche Sache, Vereinnahmung MfS, Kontoguthaben, Verkauf, Erlös, Surrogatanspruch, Kaution, Rückzahlung, Rückübertragung, Unmöglichkeit, Restitution, Entschädigung.
Stichwort:Kontoguthaben
Leitsatz:Leitsatz:

Bei Entziehung von Bargeld oder geldwerten Ansprüchen ist eine Rückübertragung von der Natur der Sache her nicht möglich, wenn der entzogene Vermögensgegenstand nicht mehr individuell zuzuordnen ist. Das ist der Fall, wenn das Alleineigentum an Bargeld durch Vermischung in nicht mehr individualisierbarer Weise untergegangen ist oder eine Forderung des Geschädigten durch Übertragung auf ein staatliches Konto ihre Identität verloren hat.

Urteil des 7. Senats vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 1.98 -

I. VG Berlin vom 18.04.1997 - Az.: VG 30 A 979.93 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 1.98


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