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Kontoführungsgebühren und Umtauschgebühren für in ausländischer Währung ausgezahlten Arbeitslohn als Werbungskosten

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BFH – Urteil, X R 57/06 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:DBA-Frankreich, EStG, AO, EGV
Schlagworte:Keine Verletzung von Grundfreiheiten durch beschränkten Sonderausgabenabzug - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Schutzbereich und Verhältnis zu Art. 12 und Art. 18 Abs. 1 EG - keine Harmonisierung der Doppelbesteuerung innerhalb der EU - Vereinheitlichung der Rentenbesteuerung in Frankreich und Deutschland gemeinschaftsrechtlich nicht geboten - Kontoführungsgebühren und Umtauschgebühren für in ausländischer Währung ausgezahlten Arbeitslohn als Werbungskosten
Stichwort:Kontoführungsgebühren und Umtauschgebühren für in ausländischer Währung ausgezahlten Arbeitslohn als Werbungskosten
Leitsatz:Die europäischen Grundfreiheiten eines Grenzgängers werden durch den beschränkten Sonderausgabenabzug auch dann nicht verletzt, wenn ein anderer Mitgliedstaat die entsprechenden Altersrenten aufgrund des ihm durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen Besteuerungsrechts vollständig der Besteuerung unterwirft.
Volltext: BFH - Urteil, X R 57/06




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