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Kontaktlisten unterliegen als Druckerzeugnisse dem ermäßigten Steuersatz

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, XI R 75/07 vom 13.05.2009

Rechtsgebiete:UStG 1993
Schlagworte:Kontaktlisten unterliegen als Druckerzeugnisse dem ermäßigten Steuersatz - Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung - Umsatzsteuertarif bei Adressbüchern und Fernsprechbüchern
Stichwort:Kontaktlisten unterliegen als Druckerzeugnisse dem ermäßigten Steuersatz
Leitsatz:Umsätze aus dem Verkauf von Listen mit persönlichen Angaben von kontaktsuchenden Personen (sog. Kontaktlisten), die für eine unbestimmte Anzahl von Interessenten hergestellt werden, unterliegen als Lieferungen von Druckerzeugnissen dem ermäßigten Steuersatz.
Volltext: BFH - Urteil, XI R 75/07




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