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Konnossement

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, I ZR 212/06 vom 29.07.2009

Rechtsgebiete:EGBGB, HGB, BGB, GG
Stichwort:Konnossement
Leitsatz:Wird das Transportgut wegen unzureichender Sicherung während der Seebeförderung beschädigt, so spricht dies zunächst für ein grobes Organisationsverschulden des Verfrachters. Dieser muss daher im Einzelnen darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er selbst oder die für ihn handelnden Organe zur Verhinderung von Verladungsfehlern ergriffen haben. Kommt der Verfrachter der ihm obliegenden Darlegungslast nicht nach, erstreckt sich die Vermutung eines groben Organisationsverschuldens auch auf das Verhalten seiner Organe.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 212/06



BFH – Urteil, V R 65/06 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:UStG 1999, UStDV 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Versendung - Beförderung durch einen Beauftragten - CMR-Frachtbrief ohne Empfängerbestätigung als Versendungsbeleg - Vollmacht des Abholenden
Stichwort:Konnossement
Leitsatz:1. Belege zum Nachweis einer Beförderung oder Versendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen i.S. von § 17a UStDV müssen entweder selbst oder in Verbindung mit anderen Unterlagen den Namen und die Anschrift ihres Ausstellers erkennen lassen.

2. Der Belegnachweis nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. § 17a UStDV unterliegt der Nachprüfung. Sind die Belegangaben unzutreffend oder bestehen an der Richtigkeit der Angaben begründete Zweifel, die der Unternehmer nicht nach allgemeinen Beweisgrundsätzen ausräumt, ist die Lieferung steuerpflichtig, sofern nicht die Voraussetzungen des § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG vorliegen.

3. Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann ein Versendungsbeleg gemäß § 17a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 UStDV, wenn er keine Bestätigung über den Warenempfang am Bestimmungsort enthält (entgegen dem BMF-Schreiben vom 6. Januar 2009 IV B 9 - S 7141/08/10001, BStBl I 2009, 60 Rz 38).

4. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden zählt nicht zu den Erfordernissen für einen i.S. des § 17a Abs. 1 und 2 UStDV ordnungsgemäßen Belegnachweises (entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 60 Rz 29 und 32). Davon zu unterscheiden ist die Nachprüfbarkeit der Abholberechtigung durch das Finanzamt bei Vorliegen konkreter Zweifel im Einzelfall.
Volltext: BFH - Urteil, V R 65/06

OLG-HAMBURG – Urteil, 6 U 220/06 vom 02.10.2008

Rechtsgebiete:HGB, ZPO, BGB, Haager-Visby, NSAB
Stichwort:Konnossement
Leitsatz:Wenn im Unterfrachtverhältnis eine geringere Haftungsbegrenzung vereinbart ist als im Hauptfrachtverhältnis, kann der Hauptfrachtführer gegen den ausführenden Unterfrachtführer nicht den überschießenden Differenzschaden nach den Regeln der Drittschadensliquidation geltend machen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 6 U 220/06

BFH – Urteil, VII R 51/05 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:VO Nr. 800/1999, AusfErstVO
Schlagworte:Ausfuhrerstattung - Nachträgliche Vorlage des Beförderungspapiers bei Ausfuhr auf dem Seeweg - Ausgangsbestätigung der Ausgangszollstelle
Stichwort:Konnossement
Leitsatz:Erklärt die Ausgangszollstelle einen von ihr gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c VO Nr. 800/1999 erteilten Sichtvermerk für unzutreffend, weil sich das vorgelegte Beförderungspapier als nicht ordnungsgemäß erwiesen hat, kann der Ausführer den Mangel durch Nachreichen des ordnungsgemäß ausgestellten Beförderungspapiers heilen, ohne dabei an die im Verfahren für die Zahlung der Erstattung vorgeschriebenen Vorlagefristen gebunden zu sein.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 51/05


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