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Konnexität

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10637/07.OVG vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:FlHG, FlHVO, LMBG, LV, LGebG, AGFlHG, LKO, EWGRL 85/73, EGRL 96/23, EGRL 96/43
Schlagworte:Amtshandlung, Aufgabe, Aufgabenträger, Aufgabenübertragung, Aufgabenzuweisung, Außenverhältnis, Finanzausgleich, Finanzausstattung, Finanzgarantie, Finanzierung, Finanzierungsrichtlinie, Fleisch, Fleischbeschau, Fleischhygiene, Fleischhygienerecht, Fleischuntersuchung, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Gemeinschaftsrecht, Hemmstofftest, Kommune, Konnexität, Konnexitätsprinzip, Kommunalisierung, Kostenträger, Kostenträgerschaft, Landesuntersuchungsamt, Landkreis, Lebendprobe, Lebensmittel, Lebensmittel-Monitoring, Lebensmittelüberwachung, Monitoring, Nationaler Rückstandskontrollplan, Pauschalgebühr, Probe, Rückstandsuntersuchung, Rückstandskontrolle, Rückstandskontrollplan, Tierarzneimittel, Tierarzneimittelüberwachung, Zitiergebot, Zitiermangel, Zuständigkeit, Zuständigkeitsregelung
Stichwort:Konnexität
Leitsatz:Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm durchgeführten Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den für die Schlacht- und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10637/07.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 13.06 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:VermG, LwAnpG, FlurbG, BauGB, BoSoG
Schlagworte:Unmöglichkeit, rechtlich, tatsächlich, Rückgabe, Surrogat, Ersatz, Grundstück, Ersatzgrundstück, Landabfindung, Ausgleich, Konnexität
Stichwort:Konnexität
Leitsatz:Der Restitutionsanspruch kann sich auf ein im Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zugeteiltes Abfindungsgrundstück erstrecken, das nach § 61 Abs. 2 LwAnpG an die Stelle des geschädigten Grundstücks getreten ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 13.06

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 TG 214/05 vom 14.03.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Auslage, Eilrechtsschutz, Festsetzung, Gebühr, Konnexität, Prozessführungsbefugnis, Widerspruchsverfahren
Stichwort:Konnexität
Leitsatz:Die passive Prozessführungsbefugnis im Eilrechtsschutz muss nicht zwangsläufig mit der des Hauptverfahrens identisch sein.

Beantragt der Antragsteller die aufschiebende Wirkung der Klage allein im Hinblick auf die Gebühren- und Auslagenfestsetzung im Widerspruchsbescheid für das Widerspruchsverfahren, so ist dafür der Rechtsträger der Widerspruchsbehörde passiv prozessführungsbefugt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 214/05


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