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Konkurs des Arbeitgeberverbandes und Tarifgeltung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 31/99 vom 27.06.2000

Rechtsgebiete:TVG, BGB, BetrVG
Schlagworte:Konkurs des Arbeitgeberverbandes und Tarifgeltung
Stichwort:Konkurs des Arbeitgeberverbandes und Tarifgeltung
Leitsatz:Leitsätze:

Wird über das Vermögen eines Arbeitgeberverbandes der Konkurs eröffnet, so endet damit nicht ohne weiteres die normative Wirkung eines von dem Verband abgeschlossenen Tarifvertrags. Hierzu bedarf es - mangels sonstiger Beendigungstatbestände - vielmehr einer Kündigung, die vom Konkursverwalter ausgesprochen werden kann.

Aktenzeichen: 1 ABR 31/99

Bundesarbeitsgericht 1. Senat
Beschluß vom 27. Juni 2000
- 1 ABR 31/99 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
Beschluß vom 7. Dezember 1998
- 35 BV 28942/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
Beschluß vom 25. Mai 1999
- 3 TaBV 369/99 -
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 31/99




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