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konkurrierende Gesetzgebung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 13 A 92/05 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:TierSG, AGTierSG-NRW, DVO-AGTierSG-NRW
Schlagworte:Tierseuchenkasse, Beitragspflicht, konkurrierende Gesetzgebung
Stichwort:konkurrierende Gesetzgebung
Leitsatz:Die landesrechtliche Einführung einer Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse für Bienenhalter verstößt nicht gegen Bundesrecht.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 13 A 92/05



THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 237/05 vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:GG, ThürVerf, SGB VIII, ThürKJHAG, ThürKitaG, ThürKO, VwGO
Schlagworte:Kindergarten, Kindertagesstättenplätze, Sachkostenzuschuss, Wohnsitzgemeinde, Bedarfsplan, kreisangehörige Gemeinde, Aufgabenübertragung, Trägerschaft, kommunaler Träger, freier gemeinnütziger Träger, freier Träger, juristische Person, Freiwilligkeit, Bedarfsplan, Gewinnerzielung, kommunale Eigengesellschaft, Auslegung, Aufgabenwahrnehmung, eigener Wirkungskreis, überörtliche Angelegenheiten, Gebietskörperschaft, öffentliche Fürsorge, konkurrierende Gesetzgebung, Landesrechtsvorbehalt, öffentliche Jugendhilfe, örtliche Trägerschaft, Anerkennung, Tatbestandswirkung, Feststellungswirkung, Bindungswirkung, Finanzierungssystem, Aufgabenübertragung, Antrag, wirtschaftliche Tätigkeit, Handlungsform, gGmbH, Verwaltung im funktionalen Sinn, Gesellschaftsvertrag
Stichwort:konkurrierende Gesetzgebung
Leitsatz:1. Als Gebietskörperschaft, der Aufgaben der Jugendhilfe als örtlicher Träger übertragen sind, kann der Landkreis nicht zugleich freier gemeinnütziger Träger sein; dies gilt unabhängig von der privatrechtlichen Handlungsform, in der er sich betätigt (hier gGmbH).

2. Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII entfaltet eine Bindung in der Form der Tatbestandswirkung nur für den Bereich des SGB VIII.

3. Die bundesrechtlichen Regelungen in §§ 69 ff. SGB VIII zur Trägerstruktur der Jugendhilfe und zur Behördenorganisation bilden einen abschließenden Gestaltungsrahmen, sofern der Landesgesetzgeber auf eine Übertragung von Aufgaben i. S. d. § 69 Abs. 2 SGB VIII verzichtet hat.

Durch § 22 Abs. 2 ThürKitaG wird den Gemeinden nur die Wahrnehmung, Kindergartenplätze in der erforderlichen Anzahl bereitzustellen, auferlegt; eine über eine solche Wahrnehmungs-Zuständigkeit hinausgehende Aufgabenverlagerung liegt darin nicht.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 237/05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 40.03 vom 23.07.2003

Rechtsgebiete:BNatSchG 1998, BNatSchG 2002, GG
Schlagworte:Nationalpark, Besiedlung in, Gaststätte in, Beschränkung der Öffnungszeiten, Gesetzgebungskompetenz, konkurrierende Gesetzgebung, Rahmengesetzgebung
Stichwort:konkurrierende Gesetzgebung
Leitsatz:1. Eine landesrechtliche Festlegung der Öffnungszeiten gastronomischer Betriebe in einem Nationalpark aus naturschutzrechtlichen Gründen widerspricht nicht der Kompetenzordnung des Grundgesetzes.

2. Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt nicht, dass der Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus einem Nationalpark ausgegrenzt werden muss.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 40.03

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10169/03.OVG vom 14.05.2003

Rechtsgebiete:GG, MOG
Schlagworte:Verfassungsrecht, Landwirtschaftsrecht, Gesetzgebung, konkurrierende Gesetzgebung, Lebensverhältnisse, gleichwertige Lebensverhältnisse, Bedürfnis, Bedürfnisklausel, Gesetz, Verordnung, Rechtsverordnung, Zitiergebot, Subvention, landwirtschaftliche Subvention, Landwirtschaft, Flächenzahlung, Flächenzahlungs-Verordnung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Gleichbehandlung, Ungleichbehandlung
Stichwort:konkurrierende Gesetzgebung
Leitsatz:1. Zur Reichweite der Verordnungsbefugnis (Art. 80 Abs. 1 GG) des Bundes auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit (Art. 72, 74 GG), wenn die einschlägige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vor der Neufassung des Art. 72 Abs. 2 GG vom 27. Oktober 1994 in Kraft getreten ist, die Verordnung aber erst danach erlassen wird.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit der Flächenzahlungs-Verordnung vom 6. Januar 2000 (BGBl. I S. 15) und zum Gleichbehandlungsgrundsatz im Subventionsrecht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10169/03.OVG


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