JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Konkurrenzregelung
| Rechtsgebiete: | BMT AW II, BAT, ZPO |
| Schlagworte: | Ortszuschlag, Höhe, Konkurrenzregelung, Auslegung, ergänzende |
| Stichwort: | Konkurrenzregelung |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 233/08 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, BMT-AW II |
| Schlagworte: | Ortszuschlag, Konkurrenzregelung, ergänzende Auslegung |
| Stichwort: | Konkurrenzregelung |
| Leitsatz: | Eine bei der Arbeiterwohlfahrt beschäftigte Arbeitnehmerin, deren Ehemann in einem Arbeitsverhältnis steht, das aus dem BAT in ein dem TVöD entsprechendes Tarifwerk überführt wurde, kann einen monatlichen Ortszuschlag der Stufe 2 verlangen. Der Anspruch ist nicht aufgrund ergänzender Auslegung des § 26 BMT-AW II zu verneinen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 233/07 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, BBesG, GG |
| Schlagworte: | Ehegattenkonkurrenz, Familienzuschlag, Halbierung, Konkurrenzregelung, Ortszuschlag, Teilzeitbeschäftigung |
| Stichwort: | Konkurrenzregelung |
| Leitsatz: | 1. Bei dem einem Angestellten nach § 29 BAT zustehenden Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlags handelt es sich um eine entsprechende Leistung im Sinne von § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG. 2. Bei der Bestimmung, in welcher Höhe einem im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigten Ehegatten eines Beamten eine entpsrechende Leistung im Sinne von § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG "zustünde", sind nicht nur die für den Ehegatten maßgebenden Konkurrenzregelungen, sondern auch diejenigen Vorschriften außer Betracht zu lassen, die zu einer Kürzung des ehegattenbezogenen Vergütungsbestandteils aufgrund der Teilzeitbeschäftigung führen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LC 41/07 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, BBesG |
| Schlagworte: | Tarifauslegung, Ehegattenanteil im Ortszuschlag, Konkurrenzregelung |
| Stichwort: | Konkurrenzregelung |
| Leitsatz: | Nach § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT erhält der Angestellte den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und Stufe 2 (Ehegattenanteil) des für ihn maßgebenden Ortszuschlags nur zur Hälfte, wenn sein Ehegatte als Angestellter im öffentlichen Dienst steht und diesem ebenfalls der Ortszuschlag der Stufe 2 zustünde. Aus der Kürzungsregelung folgt nicht, dass bei unterschiedlichen Tarifklassen den Ehegatten mindestens ein gemeinsamer Ehegattenanteil in Höhe von 100 % des höheren Ortszuschlags erhalten bleiben muss. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 437/05 | |
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