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Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und öffentlich-rechtlichen Entsorgern

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 B 279/08 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:VwGO, KSVG, KrW-/AbfG
Schlagworte:Altpapiersammlung, Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und öffentlich-rechtlichen Entsorgern
Stichwort:Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und öffentlich-rechtlichen Entsorgern
Leitsatz:Ein gewerblicher Sammler von Altpapier, der - in quantitativer und qualitativer Hinsicht - nicht näher substantiierte wirtschaftliche Einbußen geltend macht, weil auch ein öffentlich-rechtlicher Entsorger Blaue Tonnen zur Erfassung der PPK-Fraktion in seinem Stadtgebiet aufstellt und bedient, hat dies gegebenenfalls vorläufig hinzunehmen. Ihm fehlt bereits das für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO erforderliche Dringlichkeitsinteresse.

Auch ist ein Anordnungsanspruch auf Unterbindung einer konkurrierenden Betätigung öffentlich-rechtlicher Entsorger unter dem Blickwinkel der §§ 108 KSVG, 13 KrW-/AbfG und sonstiger eventueller drittschützender Vorschriften nicht überwiegend wahrscheinlich.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 B 279/08




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