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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKonkretisierung des Tragens von Kleidungsstücken durch Lehrer in einer öffentlichen Schule als unzulässige äußere Bekundung i.S.v. § 38 Abs. 2 S. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg 

Konkretisierung des Tragens von Kleidungsstücken durch Lehrer in einer öffentlichen Schule als unzulässige äußere Bekundung i.S.v. § 38 Abs. 2 S. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 46/08 vom 16.12.2008

Das Tragen von Kleidungsstücken durch Lehrer stellt eine in öffentlichen Schulen unzulässige äußere Bekundung im Sinne von § 38 Abs. 2 Satz 1 des Schulgesetzes Baden-Württemberg dar, wenn das Kleidungsstück erkennbar aus dem Rahmen der in der Schule üblichen Bekleidung fällt und der Lehrer Schülern und Eltern die religiöse oder weltanschauliche Motivation für das Tragen des Kleidungsstücks darlegt.

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