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Konkretisierung der Planung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 297/04 vom 07.10.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Intensivtierhaltung, Konkretisierung der Planung, Veränderungssperre
Stichwort:Konkretisierung der Planung
Leitsatz:1. Hat die Gemeinde ihr Planungsziel, die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen im Gemeindegebiet durch einen einfachen Bebauungsplan zu steuern, um die Zersiedlung ihres Außenbereichs zu begrenzen und die Erholungsfunktion der noch unzersiedelten Landschaft zu stärken, hinreichend konkretisiert, steht der Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre nicht entgegen, dass die Gemeinde noch nicht endgültig entschieden hat, mit welchen Festsetzungen sie dieses Ziel erreichen will.

2. Das großflächig angelegte Konzept einer Gemeinde, der fortschreitenden Zersiedlung ihres bisher noch von Bebauung freien Außenbereichs durch die anhaltende Massierung von Tierhaltungsanlagen begegnen zu wollen, kann es rechtfertigen, weite Teile des Gemeindegebietes mit Hilfe eines einfachen Bebauungsplanes zu überplanen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 297/04



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 03.845 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:VwGO, GO, BauGB, BauGB 1997
Schlagworte:Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre, Außerkrafttreten der Norm während des Normenkontrollverfahrens, Feststellungsinteresse, erneute Veränderungssperre, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Konkretisierung der Planung, Bestimmtheit von Satzungen, ergänzendes Verfahren, rückwirkendes Inkraftsetzen, Vorliegen einer Originalurkunde als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Satzung, allgemeine und konkrete Geltungsdauer der Veränderungssperre.
Stichwort:Konkretisierung der Planung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 03.845

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 295/03 vom 21.01.2004

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Konkretisierung der Planung, Planung, Konkretisierung der, Veränderungssperre, Vorrangfläche Windenergie, Windenergie
Stichwort:Konkretisierung der Planung
Leitsatz:Eine Veränderungssperre, die den gesamten Bereich des Gemeindegebietes erfasst, der nach den Vorarbeiten für die Änderung des Flächennutzungsplans als Potentialfläche für Windenergie in Frage kommt, wird i.d.R. wegen unzureichender Konkretisierung der Planung unwirksam sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 295/03


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