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Konkrete Regelung des Umgangsrechts

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 UF 216/02 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Konkrete Regelung des Umgangsrechts
Stichwort:Konkrete Regelung des Umgangsrechts
Leitsatz:Eine Entscheidung des Familiengerichts über Umfang und Ausübung des Umgangsrechts muss eine konkrete, d.h. vollständige und vollstreckbare Regelung treffen. Diese soll deshalb möglichst genaue Angaben über Zeit, Ort und Häufigkeit des Umgangs sowie die Umstände der Abholung des Kindes enthalten.

Bei der Anordnung eines betreuten Umgangs gilt nichts anderes. Das Gericht darf insbesondere die Regelung des Umgangs nicht dem Dritten überlassen, denn dieser hat keine eigene Entscheidungskompetenz.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 UF 216/02




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