Nutzt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur von ihm gewonnene Vermessungsschriften, die er dem Katasteramt zur Fortschreibung des Liegenschaftskatasters einzureichen hat, für einen Folgeauftrag, so erfüllt die Genehmigung der Nutzung durch das Katasteramt den Gebührentatbestand des Bereitstellens von Vermessungsschriften gemäß Nr. 7174 des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft, wobei die Genehmigung auch mit dem Erlass eines Kostenbescheides zum Ausdruck gebracht werden kann.
Bestellt ein juristischer Laie eine Sicherungsschuld, und weiß er dabei, dass die Grundschuldbestellung im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung steht, für welche der Darlehensgeber die Bestellung einer Grundschuld verlangt hat, gibt er damit konkludent eine Willenserklärung zum Abschluss eines Sicherungsvertrages zur Verknüpfung der Sicherungsgrundschuld mit dem in Aussicht gestellten Darlehen ab.
Der Bauherr nimmt konkludent die Werkleistung ab, wenn er sich nach mehreren Besichtigungen mit dem Unternehmer über die Höhe der noch zu erstellenden Schlussrechnung mit Zu- und Abschlägen einigt, auch wenn die in mehrseitigen Listen aufgeführten Mängel zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachgebessert sind.