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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKonfusion 

Konfusion

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Urteil, IX ZR 19/08 vom 23.04.2009

Kann der Drittschuldner an den Sicherungszessionar nicht mehr mit befreiender Wirkung leisten, weil ihm die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines ursprünglichen Gläubigers und die erfolgte Abtretung lediglich zu Sicherungszwecken bekannt sind, erlischt die gegen ihn gerichtete Forderung nicht im Wege der Konfusion, wenn der Drittschuldner durch Abtretung die mit dem Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters über das Vermögen des ursprünglichen Gläubigers belastete Forderung gegen sich erwirbt.

BGH – Urteil, VIII ZR 13/08 vom 17.12.2008

Tritt der Mieter in Ausübung seines Vorkaufsrechts ( § 577 Abs. 1 BGB) in den vom Vermieter geschlossenen Kaufvertrag über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Mietobjekt ein, so richtet sich der Eigentumsverschaffungsanspruch des Mieters aus diesem Kaufvertrag gegen den Vermieter und nicht gegen den Zwangsverwalter. Dem Mieter steht in einem solchen Fall gegenüber dem Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Miete ( § 535 BGB, § 152 ZVG) ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gegen den Vermieter gerichteten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an der Mietwohnung nicht zu.

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 247/04 vom 22.09.2008

1. Zur Auslegung der Begriffe "Apparat" und "Gerät" in einer satzungsrechtlichen Regelung über den Steuertatbestand (hier: elektronisches Dartspielgerät).

2. Die Kommunen im Freistaat Thüringen sind von Rechts wegen nicht gehindert, auch sportliche Veranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht zu unterwerfen.

BFH – Urteil, V R 23/06 vom 04.09.2008

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichten bestimmten Leitsatz.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 15/08 vom 03.07.2008

1) Die auf Herausgabe von Teilflächen eines Grundstücks gerichtete Klage ist wegen fehlender Bestimmtheit des Klageantrages unzulässig, wenn die Teilflächen nicht katasteramtlich vermessen sind und sich ihre genaue Lage und Größe auch nicht anderweitig exakt bestimmen lassen.

2) Bei den auf Grund eines Rezesses aus dem 19. Jahrhundert im Bereich der Stadt Lingen eingeräumten Weidegerechtigkeiten handelt es sich nicht um Reallasten i.S. von § 2 Abs. 1 des Nieders. Reallastengesetzes vom 17.05.1967.

3) Bezüglich solcher Weidegerechtigkeiten steht dem Grundstückseigentümer - hier der Stadt Lingen - kein Kündigungsrecht entsprechend § 37 Abs. 2 des Nieders. Realverbandsgesetzes vom 04.11.1969 zu, wenn er mit den früheren Inhabern der Weidegerechtigkeiten vereinbart hatte, dass die inzwischen wegen einer Nutzungsänderung nicht mehr ausgeübten Weidegerechtigkeiten nach der Kündigung wieder aufleben sollten, und die Ausübung der Weidegerechtigkeiten durch die nunmehr Nutzungsberechtigten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

4) In diesem Fall kommt auch ein Erlöschen der altrechtlichen Weidegerechtigkeiten nach Art. 184 S. 2 EGBGB i.V mit § 1020 S. 1 BGB analog nicht in Betracht.

BGH – Urteil, III ZR 38/07 vom 12.06.2008

Zur Amtshaftung wegen Verweigerung einer nicht übertragbaren Genehmigung zum Krankentransport nach dem nordrhein-westfälischen Rettungsgesetz, wenn das Vermögen der antragstellenden offenen Handelsgesellschaft nachträglich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den einzigen verbleibenden Gesellschafter übergeht.

BGH – Urteil, IX ZR 220/05 vom 27.03.2008

Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.

BAG – Urteil, 8 AZR 157/07 vom 21.02.2008

Ein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses besteht in Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis wegen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen ist, nicht.

BFH – Urteil, II R 64/06 vom 14.11.2007

Erwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.

BFH – Urteil, IV R 15/05 vom 11.10.2007

Der Beurteilungszeitraum für die Totalgewinnprognose bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb erstreckt sich nur auf die Dauer des Pachtverhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn das Pachtverhältnis lediglich eine Vorstufe zu der später geplanten unentgeltlichen Hofübergabe ist.

BFH – Urteil, II R 30/05 vom 27.06.2007

Haben Eheleute ihre Kinder im Wege eines Berliner Testaments zu Schlusserben eingesetzt und vereinbaren diese mit dem überlebenden Ehegatten, jeweils gegen Zahlung einer erst mit dessen Tod fälligen Abfindung auf die Geltendmachung der Pflichtteile nach dem erstverstorbenen Ehegatten zu verzichten, können die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus dieser Vereinbarung abziehen. Die Abfindungsverpflichtungen stellten für den überlebenden Ehegatten keine wirtschaftliche Belastung dar.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 23 U 113/06 vom 05.03.2007

Keine Durchsetzungssperre für die Geltendmachung eines Abfindungsausspruchs, den ein Gesellschafter von einer ausscheidenden Kommanditistin erworben hat.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 W 15/07 vom 15.02.2007

Zum vorrangigen Vollzuginteresse der Aktiengesellschaft im Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG.

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 22 Sa 5/06 vom 31.01.2007

1. § 613 BGB findet auch in Fällen der Anwachsung gem. § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB Anwendung.

2. Die die Anwachsung auslösende Austrittsvereinbarung gilt als Rechtsgeschäft i.S. § 613 a Abs. 1 BGB.

3. Dem Arbeitnehmer steht ein Widerspruchsrecht gem. § 613 a Abs. 6 BGB zu, auch wenn infolge der Austrittsvereinbarung der bisherige Arbeitgeber erlischt.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 3 U 63/05 vom 15.08.2006

1. Bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs gelten Rechtsverhältnisse, die in Folge des Erbgangs durch Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit erloschen sind, entsprechend den §§ 1976,2143,2377 BGB als nicht erloschen.

2. Macht der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend, muss er zunächst die (ggf. gemischte) Schenkung als solche beweisen, bevor er einen Wertermittlungsanspruch auf Kosten des Nachlasses hat. Die Bestimmung des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB dient nicht zur Erleichterung einer Beweisführung der Zugehörigkeit eines einem dritten überlassenen Gegenstandes zum fiktiven Nachlass.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 8 U 1425/05 vom 21.04.2006

1. Es besteht kein Feststellungsinteresse des Grundpfandgläubigers gegen die vom Mieter geltend gemachte Kündigungsbeschränkung im anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren.

2. Wenn der Mieter im Zwangsversteigerungsverfahren unberechtigterweise Beiträge i.S.v. § 57 c Abs. 1 ZVG anmeldet, kann der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB die Rücknahme dieser Anmeldung und die Unterlassung einer erneuten Anmeldung verlangen.

BFH – Urteil, VII R 12/05 vom 07.03.2006

1. Wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, so erledigt sich ein noch offener Einkommensteueranspruch --auch aus einer Zusammenveranlagung-- vollen Umfangs durch die Vereinigung von Forderung und Schuld (Konfusion). Es kommt nicht darauf an, ob die Erbschaft bei dem Bundesland des letzten Wohnsitzes oder beim Bund eingetreten ist (§ 1922 i.V.m. § 1936 BGB). Der Fiskalerbe muss sich hinsichtlich des gesamten aus der Einkommensteuerveranlagung herrührenden Anspruchs als Gläubiger behandeln lassen.

2. Die Konfusion steht der Inanspruchnahme des anderen zusammenveranlagten Ehegatten, der den Vollstreckungszugriff im Umfang des Wertes unentgeltlicher Zuwendungen des anderen Ehegatten nach § 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 dulden muss, nicht entgegen. Soweit das Bestehen der Einkommensteuerschuld Voraussetzung für die Realisierung des gesetzlichen Zugriffsrechts nach § 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 ist, geht die Regelung inzident von deren Fortbestehen aus.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 147/04 vom 29.09.2004

Ein Grundstück, das noch vom Erblasser aufgelassen wurde, dessen Eigentumsumschreibung im Grundbuch aber zu dessen Lebzeiten nicht mehr erfolgte, gehört auch hinsichtlich des Geschäftswerts zum Nachlass. Seinem Wert kann jedoch der auf Übereignung des Grundstücks gerichtete schuldrechtliche Anspruch als Nachlassverbindlichkeit gegenüberstehen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 5/03 vom 25.06.2004

Der gemeinsame Wille von Aktionären, ein Unternehmen in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts zu sanieren, kann nicht ohne weiteres als "acting in concert" im Sinne von § 30 II WpÜG angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktionäre personelle Alternativen für einen Wechsel des Alleinvorstands anstreben.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 6/03 vom 25.06.2004

Der gemeinsame Wille von Aktionären, ein Unternehmen in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts zu sanieren, kann nicht ohne weiteres als "acting in concert" im Sinne von § 30 II WpÜG angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktionäre personelle Alternativen für einen Wechsel des Alleinvorstands anstreben.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 8/03 vom 25.06.2004

Der gemeinsame Wille von Aktionären, ein Unternehmen in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts zu sanieren, kann nicht ohne weiteres als "acting in concert" im Sinne von § 30 II WpÜG angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktionäre personelle Alternativen für einen Wechsel des Alleinvorstands anstreben.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 ZKO 890/00 vom 25.05.2004

1. Einzelfall der Auslegung einer Vergnügungssteuersatzung nach späterer Neubekanntmachung von mehreren früheren Satzungsfassungen zu Heilungszwecken.

2. Zur Bestimmtheit eines Steuertatbestandes in einer Vergnügungssteuersatzung durch Auslegung unter Berücksichtigung des höherrangigen Rechts.

3. Unentgeltliche Betätigungen kommen als Besteuerungsobjekt für die Vergnügungssteuer nicht in Betracht, weil der Spieler keinen wirtschaftlichen Aufwand erbringt und mangels eines - in welcher Form auch immer erhobenen - Entgelts die Steuer auch nicht auf ihn überwälzt werden könnte.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 22/04 vom 29.04.2004

1. Das Erfordernis der Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde in der Eigentümerversammlung gibt dem Versammlungsleiter das Recht, die Stimmabgabe des nicht so ausgewiesenen Vertreters zurückzuweisen. Jedoch hat die unterbliebene Zurückweisung nicht zur Folge, dass die Stimmabgabe unwirksam ist.

2. Heben die Wohnungseigentümer durch einen späteren Beschluss den Beschluss über die Verwalterbestellung auf, ist ein Verfahren auf Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens auf Ungültigerklärung des Aufhebungsbeschlusses auszusetzen.

BGH – Urteil, II ZR 202/01 vom 01.12.2003

a) Bei einer (steuerrechtlichen) Organschaft mit Ergebnisabführungsvertrag (§ 291 Abs. 1 AktG) bestimmen sich Umfang und Grenzen eines etwaigen Steuererstattungsanspruchs des Organträgers gegenüber der Organgesellschaft nach den für den Ergebnisabführungsvertrag geltenden Grundsätzen (Ergänzung zu BGHZ 120, 50).

b) Mit der Abführung des Jahresüberschusses einer Organgesellschaft an den Organträger sind im Verhältnis zu ihm auch Steuerzahlungen ausgeglichen, welche er später für die Organgesellschaft nachentrichten muß.

BGH – Urteil, IX ZR 270/02 vom 23.10.2003

a) Läßt sich ein Rechtsanwalt, der im Auftrag der Kaufvertragsparteien mit den Gläubigern des Verkäufers über die Ablösung von Grundpfandrechten aus dem Erlös des verkauften Grundstücks verhandeln soll, versprechen, daß ein nach der Ablösung der Gläubiger etwa übrig bleibender Kaufpreisrest ihm als Honorar zustehen soll, handelt es sich um ein unzulässiges Erfolgshonorar.

b) Hat der Mandant eines Rechtsanwalts ein unwirksam vereinbartes Erfolgshonorar bezahlt, ist dieser ungerechtfertigt bereichert nur insoweit, als das an ihn ausgezahlte Honorar die gesetzlichen Gebühren übersteigt.

BGH – Urteil, XII ZR 50/02 vom 08.10.2003

Zur Auslegung eines Ausgliederungsvertrages nach § 123 Abs. 3 UmwG.

BFH – Urteil, X R 12/01 vom 30.07.2003

Die bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder bestehende Vermutung für das Vorliegen einer privaten Versorgungsrente ist jedenfalls dann entkräftet, wenn die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subjektiv davon ausgegangen sind, dass die Leistungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses in etwa wertgleich sind (Fortführung der Rechtsprechung; z.B. Urteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465).

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 17 U 271/01 vom 28.02.2003

Die Feststellung, ob eine Erklärung eindeutig ist oder ihr mehrere Bedeutungsmöglichkeiten zukommen, lässt sich nicht allein auf der Grundlage des gewählten Wortlauts, sondern erst durch eine alle Umstände berücksichtigende Auslegung treffen.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 12 A 1887/00 vom 08.03.2002

Das Darlehen, das ein Dritter dem Hilfe Suchenden anstelle des nicht leistungsbereiten Sozialhilfeträgers gewährt, ist dann grundsätzlich als Bedarfsdeckung zu berücksichtigen, wenn der Hilfe Suchende Alleinerbe des Dritten wird (Fall der sog. "Konfusion", die zu einem Erlöschen der Forderung des Dritten führt).

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 6774/00 vom 26.11.2001

1. Der Anspruch auf Gebrauchsregelung und Herausgabe von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Kellerräumen an die Gemeinschaft kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer und ohne Ermächtigung der Gemeinschaft gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Dem Herausgabeanspruch kann jedenfalls dann nicht der Anspruch auf Kellerneuverteilung entgegengehalten werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und ohne Zustimmung des Antragstellers, aber auch gegen seinen Willen keine Vereinbarung zustande kommen kann.

3. Der Mieter, der Wohnungseigentum an seiner Wohnung erwirbt, löst damit das frühere Mietverhältnis und unterstellt sich der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so dass er aus dem Mietverhältnis auch nicht langer die Befugnis zur Kellernutzung ableiten kann.

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