JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Konfliktverlagerung
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, HLPG, UVPG |
| Schlagworte: | Anpassungsgebot, Anstoßwirkung, Entwicklungsgebot, Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Konfliktbewältigung, Konfliktverlagerung, Ziele Der Raumordnung |
| Stichwort: | Konfliktverlagerung |
| Leitsatz: | Ein Regionalplan ist an die Zielfestlegungen des Landesentwicklungsplans gebunden. Die Zielfestlegung in Nr. 2.4.3-2 des Regionalplans Südhessen 2000, wonach Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelbetriebe mit mehr als 1200 m² Geschossfläche Ober- und Mittelzentren sind, ist als positive Standortzuweisung zu verstehen, mit der ein genereller Ausschluss derartiger Betriebe in Grundzentren (Unter- und Kleinzentren) nicht verbunden ist. Diese Auslegung ist in Ansehung der Zielfestlegung im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 geboten, nach welcher in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel zur örtlichen Grundversorgung, und bei Einhaltung der übrigen landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen eine Ausweisung derartiger Betriebe auch in zentralen Ortsteilen von Grundzentren (Unter- und Kleinzentren) zulässig ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 N 844/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BImSchG, StVO, 16.BImSchV |
| Schlagworte: | Normenkontrolle (erfolglos), Bebauungspläne, isolierte Straßenplanung, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Planrechtfertigung, Abwägung, (kein) Abwägungsausfall wegen Vorab-Bindung des Plangebers, (kein) Abwägungsdefizit, Trassenauswahl, "Grobanalyse", Trennungsgrundsatz (zwischen emittierenden und immissionsschutzbedürftigen Nutzungen), ausreichende Ermittlung der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen, schalltechnische Untersuchungen, Verkehrsprognosen, Berücksichtigung einer lärmschutzempfindlichen Einrichtung (Kindertagesstätte), Konfliktverlagerung, Flächennutzungsplanung und Kostengesichtspunkte als ausschlaggebende Belange, Lärmschutzkonzept, Vorrang aktiver Lärmschutzmaßnahmen, Lärmschutzwand bei innerörtlicher Straße, verkehrsbeschränkende Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, LKW-Fahrverbot), Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Nutzen, kein Anspruch auf Änderung der Verkehrsfunktion, (keine) Abwägungsfehlgewichtung, grundrechtliche Schutzpflicht, gesundheitsschädigende Lärmpegelwerte, passive Schallschutzmaßnahmen, geminderter Schutz der Außenwohnbereiche |
| Stichwort: | Konfliktverlagerung |
| Leitsatz: | 1. Der in § 50 Abs. 1 BImSchG normierte Trennungsgrundsatz (zwischen emittierenden und immissionsschutzbedürftigen Nutzungen) kann im Rahmen einer Straßenplanung nicht dahingehend verstanden werden, dass unter mehreren Planungsvarianten zwingend diejenige ausgewählt werden muss, die unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten die geringsten Belastungen verursacht. 2. Der aus § 41 f. BImSchG folgende Vorrang aktiver Lärmschutzmaßnahmen umfasst nicht die Verpflichtung des Plangebers, die Ziele seiner Planung bezüglich der angestrebten Verkehrsfunktion einer Straße danach auszurichten, ob sie verkehrsbeschränkende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ermöglichen. 3. Die Rechtmäßigkeit einer Straßenplanung durch einen Bebauungsplan, dessen Lärmschutzkonzept passive Schallschutzmaßnahmen vorsieht, hängt nicht davon ab, ob sich an anderen Straßen im Gemeindegebiet nachweisbare Verkehrslärmentlastungen ergeben; dies gilt auch dann, wenn die Verwirklichung der Planung in den Außenwohnbereichen einzelner Grundstücke voraussichtlich zu einer Überschreitung des Pegelwerts von 70 dB(A) tagsüber führt. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 7.05 | |
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