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Konfliktbewältigungsgebot

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 967/08 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:GG, AEG, BauGB, FlurbG, ÖPNVG, PBefG, VwVfG, LVwVfG
Schlagworte:Abschnittsbildung, Abwägung, Alternative, Begegnungsverkehr, Eisenbahn, Enteignung, Fahrplanstabilisierung, Haltepunkt, Konfliktbewältigungsgebot, Kreuzungspunkt, Personennahverkehr, Nahverkehrsplan, Planrechtfertigung, Planungsziel, Regionalverkehr, Schienenweg, Straßenbahn, Unternehmensflurbereinigung, Variante, Verfahrensmangel, Verkehrsinteresse, Verspätung, zweigleisiger Ausbau, Zuständigkeit
Stichwort:Konfliktbewältigungsgebot
Leitsatz:1. Die infolge einer Flexibilisierung des Begegnungsverkehrs erreichbare Stabilisierung des Bahnfahrplans durch Vermeidung von Folgeverspätungen ist ein zulässiges Planungsziel, das den zweigleisigen Ausbau eines Schienenweges rechtfertigt.

2. Im Klageverfahren gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss kann ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffener nicht geltend machen, dass der ihm entstehende Verlust an ländlichen Grundstücken im Wege einer Unternehmensflurbereinigung auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden könnte. Insofern ist er auf eine Geltendmachung im nachfolgenden Enteignungsverfahren bzw. im Rahmen eines bereits angeordneten Flurbereinigungsverfahrens beschränkt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 967/08



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 16.05 vom 14.02.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BekanntV, BauZVO, BauNVO, BImSchG
Schlagworte:Normenkontrolle (Stattgabe), Bebauungsplan, Bekanntmachung (falsche "Rechtsmittelfrist"/Zeichnung mit Textelementen im Amtsblatt), Erforderlichkeitsgebot, Entwicklungsgebot (vorzeitiger Bebauungsplan), textliche Festsetzung ohne Ermächtigungsgrundlage, Abwägungsgebot, Abwägungsrelevanz von Erschließungskosten, Fläche für die Landwirtschaft, allgemeines Wohngebiet, Nutzungskonflikt, Trennungsgrundsatz, Konfliktbewältigungsgebot, Arten der landwirtschaftlichen Nutzung, (keine) Korrektur über das Gebot der Rücksichtnahme, Unwirksamkeit/Teilunwirksamkeit, Planungstorso
Stichwort:Konfliktbewältigungsgebot
Leitsatz:1) Ein Bebauungsplan, der eine Fläche für die Landwirtschaft und ein allgemeines Wohngebiet unmittelbar nebeneinander festsetzt, ohne die landwirtschaftliche Nutzung auf eine wohnverträgliche Art der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 201 BauGB) zu beschränken, verstößt gegen den Trennungsgrundsatz und ist unwirksam.

2) § 15 Abs.1 BauNVO bietet keine Handhabe, um eine festsetzungsadäquate landwirtschaftliche Nutzung zum Zwecke der Konfliktbewältigung mit einem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet für den Regelfall zu verhindern.


3) Es stellt keinen Verstoß gegen die brandenburgische Bekanntmachungsverordnung vom 1. Dezember 2000 dar, wenn das Titelblatt eines Amtsblattes textliche Elemente enthält, die zeichnerische Darstellungen oder Bildaussagen lediglich erläutern oder in sonstiger Weise offenkundig untergeordnet sind.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 16.05


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