Ein Professor an der Evangelischen Theologischen Fakultät einer staatlichen Hochschule übt ein konfessionsgebundenes Amt aus. Sagt er sich öffentlich vom Christentum los, muss er es hinnehmen, wenn ihm auf Anregung der Landeskirche und der Fakultät anstelle des ursprünglichen konfessionsgebundenen Faches (Neues Testament) das dem bisherigen entsprechende religionswissenschaftliche Fach (Geschichte und Literatur des frühen Christentums) übertragen und er aus der Theologenausbildung ausgeschlossen wird.