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Kompetenz zur Entscheidung über Einspruch wegen Prüfungsanordnung bei Auftragsprüfung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VIII R 16/07 vom 18.11.2008

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Kompetenz zur Entscheidung über Einspruch wegen Prüfungsanordnung bei Auftragsprüfung
Stichwort:Kompetenz zur Entscheidung über Einspruch wegen Prüfungsanordnung bei Auftragsprüfung
Leitsatz:Bei Beauftragung mit einer Außenprüfung (§ 195 Satz 2 AO) hat das beauftragte Finanzamt über den gegen die Prüfungsanordnung gerichteten Einspruch zu entscheiden, wenn auch die Prüfungsanordnung von ihm --und nicht vom beauftragenden Finanzamt-- erlassen wurde.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 16/07




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