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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 311/00 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:GG, StrG
Schlagworte:Fußgängerbereiche, verkehrsberuhigte Bereiche, Gemeingebrauch, kommunikativer Verkehr, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Scientology, Buchverkauf, Missionierung, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit
Stichwort:kommunikativer Verkehr
Leitsatz:1. § 16 Abs. 8 Satz 1 StrG ermächtigt die Straßenbaubehörde zur Untersagung einer unerlaubten Straßenbenutzung, wenn diese bereits stattgefunden hat und eine Wiederholung zu besorgen ist.

2. Ein Verein, dessen Mitglieder auftragsgemäß und auf Grund vereinsinterner Anweisungen in Fußgängerbereichen und in verkehrsberuhigten Bereichen geplant, regelmäßig wiederkehrend Bücher/Schriften an Passanten verkaufen oder Passanten zu diesem Zweck ansprechen, überschreitet auch unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 1 und Art. 2 GG sowie Art. 5 Abs. 1 GG den Gemeingebrauch an diesen Verkehrsflächen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 311/00



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 3057/99 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:GG, StrG, VwGO, LVwVG
Schlagworte:Fußgängerbereiche, verkehrsberuhigte Bereiche, Gemeingebrauch, Sondernutzung, kommunikativer Verkehr, Sondernutzungserlaubnis, Scientology, Buchverkauf, Missionierung, Werbung, Zeitschriftenverteilen, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Beweislast, Zurückverweisung, Zwangsmittel, Androhung für jeden Fall der Zuwiderhandlung
Stichwort:kommunikativer Verkehr
Leitsatz:1. § 16 Abs. 8 Satz 1 StrG ermächtigt die Straßenbaubehörde zur Untersagung einer unerlaubten Straßenbenutzung, wenn diese bereits stattgefunden hat und eine Wiederholung zu besorgen ist.

2. Ein Verein, dessen Mitglieder auftragsgemäß und auf Grund vereinsinterner Anweisungen in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen Passanten geplant, regelmäßig wiederkehrend ansprechen und zu einem Informationsgespräch oder Persönlichkeitstest einladen und dabei Bücher und Broschüren verkaufen sowie in groß angelegten Aktionen kostenlos Zeitschriften und Zeitungen verteilen und damit für die Scientology-Lehre werben, überschreitet auch unter Berücksichtigung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 5 Abs. 1 GG den Gemeingebrauch an diesen Verkehrsflächen.

3. Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz ermächtigt nicht zur Androhung eines Zwangsmittels "für jeden Fall der Zuwiderhandlung".
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 3057/99


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