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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 172/06 vom 12.12.2006

Rechtsgebiete:DDR-StrVO, LSA-StrG, VwGO
Schlagworte:Darlegungslast, Beweislast, Interessenabwägung, Sachverhaltsaufklärung, Straße, kommunale, Straße, öffentliche
Stichwort:kommunale
Leitsatz:Ist im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht abschließend zu klären, ob es sich bei einem Weg um eine öffentliche Straße handelt, besteht grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit. Vorher ist der Eigentümer des Weges grundsätzlich nicht befugt, die bisherige Nutzbarkeit durch die Errichtung einer Zaunabsperrung zu verhindern.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 172/06



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 867/03 vom 05.07.2004

Rechtsgebiete:BlmSchG, BauGB, VwGO
Schlagworte:Windenergie, Immissionsrecht, Anfechtung, Recht, eigenes, Planreife, baurechtliche, Abstimmung, kommunale, Recht, subjektives, Planerfordernis, Rücksichtnahme, Zumutbarkeit
Stichwort:kommunale
Leitsatz:1. Die Nachbargemeinde kann die erteilte Genehmigung für Windenergie-Anlagen nur anfechten, soweit sie selbst in eigenen Rechten betroffen wird.

2. Das In-Kraft-Treten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans steht nicht zur Disposition der Gemeinde. Verzögert sie die Bekanntmachung, so entfällt mit zunehmendem zeitlichen Abstand die Möglichkeit, "Planreife" nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB anzunehmen.

3. Das Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB verleiht der Nachbargemeinde kein subjektives Recht bei Entscheidungen auf der Grundlage des § 35 BauGB, es sei denn, die Verletzung führe zu unzumutbaren Ergebnissen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 867/03

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 388/01 vom 24.02.2004

Rechtsgebiete:LSA-StiftG, DDR-StiftG, DDR-KommVfG
Schlagworte:Stiftung, allgemeine, Stiftung, kommunale, Stifterwille, Stiftungszweck, Wille, ursprünglicher, Satzung, Zweck, kommunaler, Bereich, kommunaler, Stiftungssatzung, Kommunalverfassung, Stiftungsverzeichnis
Stichwort:kommunale
Leitsatz:1. Maßgeblich für den Zweck der Stiftung ist der ursprüngliche Stifterwille.

2. Hiervon unabhängig ist die Einordnung der gegründeten Stiftung in das Stiftungsrecht.

Die Eigenschaft "kommunale" Stiftung unterliegt nicht der Bestimmung durch den Stifter.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 388/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 14.02 vom 08.04.2003

Rechtsgebiete:GG, Hess. Verfassung, (Hess) KWG
Schlagworte:Kommunalwahl, OB-Wahl, Oberbürgermeister, Ungültigerklärung, Wahlverfahren, Unregelmäßigkeiten, Einfluss, Wahlfehler, Wahlfehlertatbestand, allgemeiner, Neutralitätspflicht, Organe, kommunale, Wahlgrundsatz, Wahlgrundsätze, bundesrechtliche, Wahlbeeinflussung, unzulässige, Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung, Erheblichkeitsgrundsatz, Gewicht, Homogenitätsgebot, Bestandsschutz, Freiheit der Wahl, Täuschung, Information, wahlkampfrelevante, Willensbildung, Wählerwillen, Integrität, Entscheidungsfreiheit, Wahrheit, Wahrheitsgebot, Chancengleichheit.
Stichwort:kommunale
Leitsatz:Die Auslegung des Begriffs der "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" in § 50 Nr. 2 Hess. KWG als allgemeiner Wahlfehlertatbestand verstößt nicht gegen Bundesrecht.

Es gibt keinen auch für Kommunalwahlen geltenden bundesrechtlichen Wahlgrundsatz, dass die Ungültigerklärung einer Wahl nur in Betracht kommt, wenn ein Wahlfehler von solchem Gewicht vorliegt, dass der Fortbestand des/der in dieser Weise Gewählten unerträglich erscheint. Auch das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG fordert nicht, dass der für eine Landtagswahl geltende "Erheblichkeitsgrundsatz" auf die Direktwahl eines (Ober-)Bürgermeisters angewendet werden muss.

Der Bestandsschutz der Wahl eines in seiner Funktion durch einen Vertreter ersetzbaren Bürgermeisters kann vom Landesgesetzgeber gegenüber dem Bestandsschutz eines gewählten Parlamentes differenziert geregelt werden.

Der Grundsatz der Freiheit der Wahl schützt den Wähler vor Beeinflussungen, die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen. Die Integrität der Wählerwillensbildung ist betroffen, wenn amtliche Stellen das ihnen obliegende Wahrheitsgebot nicht einhalten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 14.02


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