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Kommunalaufsicht

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 15 A 2324/07 vom 22.07.2009

Rechtsgebiete:GG, GewStG, GrStG, GO NRW
Stichwort:Kommunalaufsicht
Leitsatz:Die Kommunalaufsicht ist durch Bundesrecht nicht gehindert, den Beschluss eines Gemeinderates aufzuheben, mit dem die Realsteuerhebesätze haushaltsrechtswidrig gesenkt werden.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 A 2324/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 A 630/08 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Einvernehmen, Entwurf, Flächennutzungsplan, Konzentrationszone, Windenergie
Stichwort:Kommunalaufsicht
Leitsatz:Einzelfall einer trotz Reduzierung der Potentialflächen für die Windenergie auf eine einzige kleinere Teilfläche (43,7 ha) wirksame Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.

Beschränkt sich die Gemeinde bei der Prüfung, ob sie ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, darauf, einen oder einzelne dem Vorhaben aus ihrer Sicht entgegenstehende Belange herauszugreifen und die Verweigerung ihres Einvernehmens damit zu rechtfertigen, und unterlässt sie (deshalb) eine weitergehende bzw. umfassende Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, kann sie später andere Gründe für die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit grundsätzlich nicht mehr mit Erfolg anführen.

Der planreife Entwurf eines Flächennutzungsplans mit Darstellungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt keinen einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB entgegenstehenden öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 BauGB dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 A 630/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LC 217/07 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:NGO
Schlagworte:Auskunftsanspruch, Bürgermeister, Gemeinderat, Ratsfrau, Ratsherr
Stichwort:Kommunalaufsicht
Leitsatz:1. Der Auskunftsanspruch des Ratsmitglieds gegen den Bürgermeister erstreckt sich auch auf Angelegenheiten der Gemeinde, für deren Wahrnehmung sich diese einer GmbH bedient.

2. Der Auskunftsanspruch erfasst nur Gegenstände, von denen der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Leiter der Gemeindeverwaltung oder als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde nach außen Kenntnis erlangt hat bzw. erlangen kann.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LC 217/07

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 A 486/08 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:EKC, SächsVerf, SächsGemO
Schlagworte:Kommunalaufsicht, Selbstverwaltung, Aufwand, Nachteilsausgleich, Ehrenamt, Typisierung, Pauschalisierung, Haushaltstätigkeit, Erwerbstätigkeit
Stichwort:Kommunalaufsicht
Leitsatz:1. Auch die Kommunalaufsicht hat zu beachten, dass das Recht der Gemeinde, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zu regeln, nicht beliebig gesetzlich ausgestaltet und geformt werden kann.

2. Die Gemeinde kann in Ausübung ihres im Rahmen von § 21 Abs. 2 SächsGemO bestehenden eigenverantwortlichen Entscheidungsspielraumes die Staffelung einer Aufwandsentschädigung festsetzen, die an einem typisierten Aufwandsumfang orientiert.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 A 486/08


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