Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Rahmen einer medienrechtlichen Beanstandung nach Art. 14 Abs. 1 JMStV.
Hier: Unzulässigkeit von Angeboten, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.