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kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 2 U 77/06 B vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:SGG, SGB VII
Schlagworte:sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Notwendigkeit einer vorhergehenden Verwaltungsentscheidung - kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage - gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung eines Versicherungsfalles: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Stichwort:kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage
Leitsatz:Die Klage eines Versicherten auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall oder einer Erkrankung als Berufskrankheit setzt eine vorherige Entscheidung durch Verwaltungsakt voraus und ist nur in Form einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage zulässig.
Volltext: BSG - Beschluss, B 2 U 77/06 B




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