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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 267/04 vom 16.11.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Wohnungseigentum, Verwalter, Insolvenzverfahren, Unterbrechung, Nichtigkeit eines Beschlusses, Kollusion
Stichwort:Kollusion
Leitsatz:1. Ein Beschlussanfechtungsverfahren in einer Wohnungseigentumssache wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters nicht unterbrochen.

2. Eine rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse in der Wohnungseigentümerversammlung kann ausnahmsweise nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses führen, wenn ein begünstigter Wohnungseigentümer treuwidrig mit dem Verwalter zusammenwirkend in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer verfolgt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 267/04




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