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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKollision mit dem Geradeausverkehr 

Kollision mit dem Geradeausverkehr

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Urteil, 13 U 249/00 vom 30.05.2001

1.

Sofern eine Lichtzeichenregelung für Linksabbieger fehlt, gilt § 9 Abs. 3 StVO.

2.

Der Linksabbieger muß den Vorrang des Gegenverkehrs grundsätzlich auch dann beachten, wenn dieser bei Gelb oder bei frühem Rot einfährt (im Anschluß an Senat, VersR 1980, 722, 1990, 99). Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (BGH VersR 1984, 440).

3.

Der Linksabbieger darf nicht allein deshalb weiterfahren, weil einige Fahrzeuge des Gegenverkehrs anhalten, es müssen weitere Umstände hinzukommen, weil manche Fahrzeugführer sogleich bei Beginn der Gelbphase anhalten, während andere bei spätem Gelb oder gar bei Rot noch in die Kreuzung einfahren.

4.

Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Linksabbiegers, wenn der Geradeausfahrende bei spätem Gelb in die Kreuzung eingefahren ist obwohl er noch rechtzeitig vor der Haltelinie der für ihn maßgeblichen Signalanlage hätte zum Stehen kommen können.

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