JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kollektives Arbeitsrecht
| Rechtsgebiete: | BPersVG, TV-BA |
| Schlagworte: | Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer der Bundesagentur bei der Zuerkennung der Funktionsstufen i.R.d. Eingruppierung, Bildung des Entgeltschemas aus Festgehalt, Funktionsstufen und einer Leistungskomponente, Qualifizierung von Tätigkeitszuordnungstabellen als kollektive Entgeltschemata, Wahrnehmung zusätzlich übertragener Aufgaben bzw. Funktionen und besondere Schwierigkeitsgrade bestimmter Aufgaben als Voraussetzung für den Erhalt einer Funktionsstufe |
| Stichwort: | Kollektives Arbeitsrecht |
| Leitsatz: | Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Eingruppierung erstreckt sich auf die Funktionsstufen nach § 20 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit vom 28. März 2006. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P9.08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ERA-TV |
| Stichwort: | Kollektives Arbeitsrecht |
| Leitsatz: | Bei der Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen nach den §§ 4 ff. ERA-TV Nordwürttemberg/Nordbaden steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu. Die Tarifvertragsparteien haben eine tarifliche Regelung vereinbart, wonach die Entgeltfindung von der abstrakten Einstufung der Arbeitsaufgabe abhängt und damit ohne Ein- bzw. Umgruppierungsvorgang stattfindet. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 TaBV 2/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TVG, ZPO, LGRTV |
| Stichwort: | Kollektives Arbeitsrecht |
| Leitsatz: | Wendet der tarifgebundene Arbeitgeber auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer unabhängig von deren Tarifbindung den einschlägigen Vergütungstarifvertrag an, kann er von dieser Regel nicht ohne Sachgrund hinsichtlich der nicht tarifgebundenen Angehörigen einer einzelnen Arbeitnehmergruppe abweichen. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 68/07 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, BMT-G II, Anlage 1 zum BMT-G II, BTV Nr. 4, TV-N Bayern |
| Schlagworte: | Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung |
| Stichwort: | Kollektives Arbeitsrecht |
| Leitsatz: | Eine andere Abmachung iSd. § 4 Abs. 5 TVG, die die Rechtsnormen eines nachwirkenden Tarifvertrag ersetzen soll, kann auch schon vor Eintritt der Nachwirkung abgeschlossen werden. Die andere Abmachung muss allerdings von ihrem Regelungswillen darauf gerichtet sein, eine bestimmte bestehende Tarifregelung in Anbetracht ihrer bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 789/07 | |
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