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Kollektives Arbeitsrecht

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P9.08 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:BPersVG, TV-BA
Schlagworte:Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer der Bundesagentur bei der Zuerkennung der Funktionsstufen i.R.d. Eingruppierung, Bildung des Entgeltschemas aus Festgehalt, Funktionsstufen und einer Leistungskomponente, Qualifizierung von Tätigkeitszuordnungstabellen als kollektive Entgeltschemata, Wahrnehmung zusätzlich übertragener Aufgaben bzw. Funktionen und besondere Schwierigkeitsgrade bestimmter Aufgaben als Voraussetzung für den Erhalt einer Funktionsstufe
Stichwort:Kollektives Arbeitsrecht
Leitsatz:Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Eingruppierung erstreckt sich auf die Funktionsstufen nach § 20 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit vom 28. März 2006.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P9.08



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 TaBV 2/08 vom 16.01.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, ERA-TV
Stichwort:Kollektives Arbeitsrecht
Leitsatz:Bei der Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen nach den §§ 4 ff. ERA-TV Nordwürttemberg/Nordbaden steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu. Die Tarifvertragsparteien haben eine tarifliche Regelung vereinbart, wonach die Entgeltfindung von der abstrakten Einstufung der Arbeitsaufgabe abhängt und damit ohne Ein- bzw. Umgruppierungsvorgang stattfindet.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 TaBV 2/08

BAG – Beschluss, 1 ABR 68/07 vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG, ZPO, LGRTV
Stichwort:Kollektives Arbeitsrecht
Leitsatz:Wendet der tarifgebundene Arbeitgeber auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer unabhängig von deren Tarifbindung den einschlägigen Vergütungstarifvertrag an, kann er von dieser Regel nicht ohne Sachgrund hinsichtlich der nicht tarifgebundenen Angehörigen einer einzelnen Arbeitnehmergruppe abweichen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 68/07

BAG – Urteil, 4 AZR 789/07 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:TVG, BMT-G II, Anlage 1 zum BMT-G II, BTV Nr. 4, TV-N Bayern
Schlagworte:Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung
Stichwort:Kollektives Arbeitsrecht
Leitsatz:Eine andere Abmachung iSd. § 4 Abs. 5 TVG, die die Rechtsnormen eines nachwirkenden Tarifvertrag ersetzen soll, kann auch schon vor Eintritt der Nachwirkung abgeschlossen werden. Die andere Abmachung muss allerdings von ihrem Regelungswillen darauf gerichtet sein, eine bestimmte bestehende Tarifregelung in Anbetracht ihrer bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 789/07


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