JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > kollektiver Tatbestand
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit, Einverständnis des Mitarbeiters zur Mehrarbeit, kollektiver Tatbestand, Wiederholungsgefahr |
| Stichwort: | kollektiver Tatbestand |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 99/08 | |
| Rechtsgebiete: | EFZG, BetrVG |
| Schlagworte: | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Mitbestimmung, kollektiver Tatbestand |
| Stichwort: | kollektiver Tatbestand |
| Leitsatz: | Die Anweisung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei jeder Krankmeldung sofort vorzulegen unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn sie in Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist und ihr keine erkennbare generelle Regelung zugrunde liegt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1454/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, kollektiver Tatbestand, Einstellung von Mitarbeitern mit bestimmter Arbeitszeit |
| Stichwort: | kollektiver Tatbestand |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 53/06 | |
| Rechtsgebiete: | NWPersVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit, kollektiver Tatbestand, Erfordernisse des Betriebsablaufs |
| Stichwort: | kollektiver Tatbestand |
| Leitsatz: | 1. Die Begriffe "Überstunden" und "Mehrarbeit" in § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alternative 1 NWPersVG folgen grundsätzlich dem Verständnis in den jeweils einschlägigen tarifrechtlichen und beamtenrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Mitbestimmung kann unter dem Gesichtspunkt des "kollektiven Tatbestandes" auch dann eingreifen, wenn sich die Überstundenanordnung lediglich an zwei Beschäftigte richtet. 3. Die Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit ist nur dann durch Erfordernisse des Betriebsablaufs bedingt, wenn unausweichliche wirtschaftliche oder technische Zwänge vorliegen, welche die Maßnahme für den Dienststellenleiter als alternativlos erscheinen lassen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 1.05 | |
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