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Kollegialgerichtsregel

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 2115/04 vom 06.11.2006

Rechtsgebiete:BauGB, ROG, EEG, LPlG
Schlagworte:Regionalplan, Windhöffigkeit, Windkraftanlage, Vorranggebiet, Ausschlussgebiet, Verhinderungsplanung, Abwägung, Atypik, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Kollegialgerichtsregel
Stichwort:Kollegialgerichtsregel
Leitsatz:1. Der Ausschluss von Windkraftanlagen in Teilen eines Regionalplangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass die als Ziele der Raumordnung ausgewiesenen Vorrangflächen für die Nutzung der Windenergie rechtlich und tatsächlich geeignet sind und dieser in substanzieller Weise Raum schaffen.

2. Es stellt keinen Fehler bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials dar, wenn bei der Windpotenzialanalyse für ein Regionalverbandsgebiet mit einer stark gegliederten Topographie eine Maschenweite von 250 m x 250 m als Raster zugrunde gelegt wird und auf die Erhebung von Standortgutachten verzichtet wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2115/04



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 6.06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO
Schlagworte:Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit
Stichwort:Kollegialgerichtsregel
Leitsatz:Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (Wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5.06).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 6.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 5.06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO
Schlagworte:Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit
Stichwort:Kollegialgerichtsregel
Leitsatz:Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 5.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 37.04 vom 17.08.2005

Rechtsgebiete:GG, BGB
Schlagworte:Beförderung, Fahrlässigkeit, höherwertiger Dienstposten, Kausalität, Kollegialgerichtsregel, Leistungsgrundsatz, Schadensersatzpflicht
Stichwort:Kollegialgerichtsregel
Leitsatz:Die Besetzung von Beförderungsämtern nach dem Auswahlkriterium der Wertigkeit des Dienstpostens, den der Bewerber innehat, verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG.

Die Kollegialgerichtsregel ist auf Entscheidungen über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten anwendbar. Sie greift im Einzelfall nicht ein, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht mit der Sorgfalt getroffen worden ist, wie sie von der Behörde erwartet wird, weil sie daran gemessen nicht auf einer zureichenden tatsächlichen und rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruht.

Der Dienstherr trägt die materielle Beweislast für die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Vorgänge, deren Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob der Beamte ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG voraussichtlich befördert worden wäre.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 37.04


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