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Körperverletzung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ss 81/09 vom 02.06.2009

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Freiheitsstrafe, kurze, Bagatelldelikt, Körperverletzung
Stichwort:Körperverletzung
Leitsatz:Eine Körperverletzung mit sehr geringem Unrechts- und Schuldgehalt (hier: eine spontan als Reaktion auf eine Beleidigung ausgeteilte folgenlose Ohrfeige) rechtfertigt nach § 47 Abs. 1 StGB auch bei einem erheblich vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, keine kurze Freiheitsstrafe.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ss 81/09



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 1/09 vom 03.02.2009

Rechtsgebiete:StGB, JGG
Schlagworte:Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im Jugendstrafrecht, keine enge Bindung an tatbestandsbezogene Strafrahmen, Jugendstrafe, schädliche Neigungen, Einstellung früherer Verfahren, Ersttäter, Tritt in den Bauch einer schwangeren Frau, Jähzorn, Körperverletzung, Neigung zu gewalttätigen Eskalationen
Stichwort:Körperverletzung
Leitsatz:§ 46 Abs. 3 StGB findet bei der Bemessung von Jugendstrafen keine Anwendung, weil das Jugendstrafrecht eine dem Erwachsenenstrafrecht vergleichbar enge Bindung an tatbestandsbezogene Strafrahmen nicht kennt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 1/09

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 313/08 vom 06.01.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Schlagworte:Kündigung, fristlos, Verdachtskündigung, Außerdienstliches Verhalten, Tätlichkeiten, Körperverletzung, schwere, Arbeitskollegin, Ehefrau
Stichwort:Körperverletzung
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 313/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 20 LD 5/07 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:GG, NBG, NDiszG, NSchG, VwGO
Schlagworte:Bindungswirkung, Dienstpflichtverletzung, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Körperverletzung, Lösung, Lösungsbeschluss, Missbrauch, sexueller, Schuldfähigkeit, Strafurteil, Tatsachenfeststellung
Stichwort:Körperverletzung
Leitsatz:Die nach dem Nds. Disziplinargesetz vorgesehene Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteil erfasst auch nicht ausdrückliche Tatsachenfeststellungen des Strafgerichts (hier: Schuldfähigkeit des Beamten).

Eine Lösung von bindenden strafgerichtlichen Feststellungen wegen offenkundiger Unrichtigkeit scheidet aus, wenn die Unrichtigkeit allenfalls möglich erscheint oder ihre Feststellung die Durchführung einer Beweisaufnahme erfordert.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 20 LD 5/07


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