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Körperschaftsteueranrechnung in sog. Inbound-Fällen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, I R 21/06 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:EStG 1990, KStG 1991, UmwStG 1995, EGV
Schlagworte:Sperrbetrag im Anrechnungsverfahren - Körperschaftsteueranrechnung in sog. Inbound-Fällen
Stichwort:Körperschaftsteueranrechnung in sog. Inbound-Fällen
Leitsatz:Dem EuGH wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stehen Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG) bzw. Art. 73b EGV (jetzt Art. 56 EG) der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, nach welcher im Rahmen eines nationalen Systems der Körperschaftsteueranrechnung die Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen von einem Einfluss auf die Bemessungsgrundlage der Steuer ausgeschlossen wird, wenn ein zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigter Steuerpflichtiger einen Anteil an einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft von einem nichtanrechnungsberechtigten Anteilseigner erworben hat, während im Anschluss an den Erwerb von einem anrechnungsberechtigten Anteilseigner eine solche Wertminderung die Bemessungsgrundlage der Steuer des Erwerbers mindert?
Volltext: BFH - Beschluss, I R 21/06




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