JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Körperschaft des öffentlichen Rechts
| Rechtsgebiete: | SUrlV, GG, WRV |
| Schlagworte: | Beamter, Bundesbeamter, Sonderurlaub, Tagung, Delegierter, Kirchentag, Deutscher Evangelischer Kirchentag, Deutscher Katholikentag, Religionsgemeinschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Außenwirkung, Laienbewegung, allgemeine gesellschaftliche Bedeutung, Bezirkskongress, Zeugen Jehovas, Gleichbehandlung, entsprechende Anwendung |
| Stichwort: | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Leitsatz: | § 7 Satz 1 Nr. 7 der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte ermöglicht die Gewährung von Sonderurlaub zur Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag und am Deutschen Katholikentag wegen der besonderen Außenwirkung dieser von Laien organisierten Ereignisse und der daraus folgenden allgemeinen gesellschaftlichen Bedeutung der Veranstaltungen. Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung kommt eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung zur Teilnahme an einem Bezirkskongress der Zeugen Jehovas nicht in Betracht, weil es sich hierbei um eine Veranstaltung der Religionsgemeinschaft selbst ohne vergleichbare gesellschaftliche Außenwirkung handelt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10042/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, WRV |
| Schlagworte: | Religionsgemeinschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Rechtssetzungsbefugnis, Organisationsgewalt, eigene Angelegenheiten, Veräußerung eines Grundstücks, kirchenaufsichtliche Genehmigung, Verwaltungsgebühr, Gebührenschuldner, Grundstückserwerber |
| Stichwort: | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Leitsatz: | Eine Kirche kann nicht unter Berufung auf ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorschriften erlassen, die dem Erwerber eines Grundstücks eine Verwaltungsgebühr auferlegen, die für die kirchenaufsichtliche Genehmigung der Veräußerung durch die Kirchengemeinde angefallen ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 47.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WRV |
| Schlagworte: | Kirchenrecht, Religionsgemeinschaft, staatliches Recht, Gericht, staatliche Gerichtsbarkeit, Rechtsschutz, Rechtsschutzgewährleistung, Justizgewährungspflicht, Schiedsgericht, kircheninterner Streit, Körperschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Gemeinde, jüdische Gemeinde, Selbstbestimmung, innere Angelegenheit, Wahl, Gemeindeleitung, Vorsitzender, Wahlanfechtung, Wahlprüfung |
| Stichwort: | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Leitsatz: | Eine Religionsgemeinschaft unterliegt nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit, soweit es um die inhaltlichen und verfahrensmäßigen Regelungen zur Wahl der Gemeindeleitung und zur Überprüfung der Einhaltung solcher Bestimmungen geht. Fragen staatlichen Rechts werden auch insoweit nicht aufgeworfen, als eine Auseinandersetzung um die Gültigkeit einer solchen Wahl die Handlungsfähigkeit der Religionsgemeinschaft als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beeinträchtigt. Auch die Übernahme von im öffentlichen Interesse liegenden Integrationsaufgaben und der Umstand, dass die Gemeindeleitung mit der Verwaltung staatlicher Finanzzuwendungen betraut ist, heben den Streit um die Ordnungsmäßigkeit einer Wahl nicht aus dem Internum der Glaubensgemeinschaft in den Bereich staatlichen Rechts. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10891/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, SGB V, EFZG, ZPO |
| Schlagworte: | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, erneute Arbeitsunfähigkeit, Erschöpfungszustand, Einheit des Verhinderungsfalles, Medizinischer Dienst, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sozialmedizinisches Gutachten, öffentliche Urkunde, Anscheinsbeweis, Beweishindernis, Schweigepflicht |
| Stichwort: | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Leitsatz: | 1. Das von einem Medizinischen Dienst im Auftrag der Krankenkasse erstellte Sozialmedizinische Gutachten über den Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitszeiten zur Ermittlung des Leistungspflichtigen für den zweiten Zeitraum ist eine öffentliche Urkunde mit der Beweiskraft des § 418 Abs. 1 ZPO 2. Die gegen den Arbeitgeber auf Erstattung ihrer Leistung an den Arbeitnehmer klagende Krankenkasse ist an der Substantiierung ihrer Behauptung, die erneute Arbeitsunfähigkeit, für die sie Krankenvergütung geleistet hat, stehe in keinem die Leistungspflicht des Arbeitgebers ausschließenden Zusammenhang mit der ersten, weitgehend durch Gesetz gehindert; daraus kann ihr kein prozessualer Nachteil erwachsen 3. Beruft sich der Arbeitgeber zur Führung des Gegenbeweises gegen das Gutachten des Medizinischen Dienstes auf ein gerichtlich einzuholendes medizinisches Sachverständigengutachten, so steht der Beweiserhebung ein nicht behebbares Beweishindernis entgegen, wenn er keine Erklärung des nicht am Prozess beteiligten Arbeitnehmers beibringt, die den Sachverständigen von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbindet |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 1097/01 | |
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