JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Klinik
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Diagnose, Diagnoseirrtum, Irrtum, Behandlungsfehler, Überdosierung, Übermedikamentierung, Medikamente, Neuroleptika, Schmerzensgeld, Schadenersatz, Schadensersatz, Freiheitsentziehung, Klinik, Psychiatrie, Verjährung |
| Stichwort: | Klinik |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 146/06 | |
| Rechtsgebiete: | BAT-O, BGB, TV-Ärzte/VKA, TVG |
| Schlagworte: | Arzt, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Diakonie, Eingruppierung, Gleichstellungsabrede, Klinik, Krankenhaus, dynamische Bezugnahmeklausel |
| Stichwort: | Klinik |
| Leitsatz: | 1. Eine arbeitsvertragliche Klausel in einem Arbeitsvertrag eines Arztes in einer Klinik eines kirchlichen Arbeitgebers (Diakonie), die auf den BAT-O verweist, kann nicht als Gleichstellungsabrede aufgefasst werden. Es handelt sich vielmehr um eine konstitutive Bezugnahmeklausel auf das fremde Tarifwerk. 2. Soll die arbeitsvertragliche Inbezugnahme nicht nur den BAT-O erfassen, sondern auch die "diesen ergänzenden ändernden oder ersetzenden" Tarifverträge in der "für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) jeweils geltenden Fassung", liegt eine umfassende dynamische Bezugnahme auf das jeweils für VKA-Arbeitgeber maßgebliche gesamte Tarifwerk vor. 3. Ist der Arbeitnehmer dieses Arbeitsvertrages Mitglied des Marburger Bundes, muss der kirchliche Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis der Parteien den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 anwenden und nicht den TVÖD, da man sich zur Bestimmung des Inhalts der Bezugnahmeklausel fiktiv vorstellen muss, der kirchliche Arbeitgeber sei Mitglied des VKA. In diesem Falle müsste der Arbeitgeber hier kraft der Mitgliedschaft des Klägers im Marburger Bund im Arbeitsverhältnis der Parteien den TV-Ärzte/VKA anwenden. |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 Sa 257/07 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, TA Lärm, VwGO |
| Schlagworte: | Alternativstandort, Bebauungsplan, Gemengelage (Überplanung), Herzzentrum, Hubschrauberlandeplatz, Klinik, herzchirurgische, Lärm (Hubschrauber), Nachtruhe, Nachtzeit (Vorverlegung), Notfalleinrichtung, Parkhaus, Rücksichtnahmegebot, Schichtbetrieb, Schlafstörung, Trennungsgrundsatz, Wohngebiet |
| Stichwort: | Klinik |
| Leitsatz: | Zur Zumutbarkeit eines Hubschrauberlandeplatzes auf einem Parkhaus eines Herzchirurgischen Zentrums für benachbarte Wohnhäuser mit Ferienwohnungen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 7/08 | |
| Rechtsgebiete: | UG, HSchulG, KapVO, ÄApprO |
| Schlagworte: | Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Aufnahmekapazität, Stellenabbau, Dienstleistung, Dienstleistungsbedarf, Dienstleistungsimport, Studienanfänger, Studienanfängerzahl, Curricularnormwert, Curricularanteil, Eigenanteil, Lehrangebot, Lehrnachfrage, Medizin, Medizinstudium, Studienordnung, Studienplan, Approbationsordnung, Lehrveranstaltung, Vorlesung, Praktikum, Seminar, Gruppengröße, Betreuungsrelation, klinischer Bezug, klinisches Fach, Kliniker, Lehreinheit Vorklinische Medizin, Vorklinik, Klinik, vorklinische Ausbildung |
| Stichwort: | Klinik |
| Leitsatz: | Zu den Auswirkungen der Erhöhung der Studien- und Prüfungsanforderungen durch die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 auf die Lehrnachfrage im Rahmen der Kapazitätsermittlung für den Studiengang Medizin. Die in der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 vorgesehene möglichst weitgehende Verknüpfung der Vermittlung des theoretischen und klinischen Wissens während der gesamten medizinischen Ausbildung zwingt die Universität nicht, Kliniker im Rahmen des vorklinischen Studienabschnitts einzusetzen. In der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 vorgeschriebene Pflichtveranstaltungen dürfen jedenfalls dann schon vor dem In-Kraft-Treten einer die Einzelheiten regelnden Studienordnung in die Kapazitätsberechnung eingestellt werden, wenn die sich daraus ergebende Zulassungszahl im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität gegebenenfalls korrigiert werden kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 12088/03.OVG | |
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