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Kleinkläranlage

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 D 160/08 vom 13.05.2009

Rechtsgebiete:SächsKAG
Schlagworte:Abwasserbeitrag, Anschlusszwang, Vorteil, Kleinkläranlage, Abwasserbeseitigungskonzept, Anschlussmöglichkeit
Stichwort:Kleinkläranlage
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 D 160/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 2921/06 vom 05.11.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Abwassergebühren, Kleinkläranlage, Starkverschmutzerzuschlag, Gleichheitssatz, Grundsatz Typengerechtigkeit
Stichwort:Kleinkläranlage
Leitsatz:1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn die Gemeinde für die Entsorgung von Fäkalschlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen - wegen des höheren Verschmutzungsgrads und damit verbunden des erhöhten Reinigungsaufwands im Klärwerk - höhere Gebührensätze als für normales häusliches Abwasser festsetzt und sie gleichzeitig für gewerbliche Starkverschmutzer, die in die zentrale Abwasserbeseitigung entsorgen, auf die Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlags verzichtet (im Anschluss an Senatsurteil vom 24.7.2003 - 2 S 2700/01 -, BWGZ 2003, 810).

2. Dass Grundstücke mit Anschluss an die dezentrale Abwasserbeseitigung (Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) kein Niederschlagswasser der Kläranlage zuführen, darf als Ausprägung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit bei der Gebührenkalkulation grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2921/06

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 507/05 vom 16.10.2007

Rechtsgebiete:VwGO, SächsGemO
Schlagworte:Anschluss- und Benutzungszwang, Dauerverwaltungsakt, Kleinkläranlage, Abwassersatzung
Stichwort:Kleinkläranlage
Leitsatz:1. Gemeinden können einen Anschluss- und Benutzungszwang für Anlagen zur Ableitung und Reinigung von Abwasser (§ 14 Abs. 1 SächsGemO) grundsätzlich auch für Grundstücke vorsehen, die über eine eigene Kleinkläranlage verfügen (wie SächsOVG, Beschl. v. 8.8.2007 - 4 B 321/05).

2. Ein belastender Dauerverwaltungsakt, der im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung rechtswidrig war, ist auf die Anfechtungsklage auch dann aufzuheben, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nach einer Veränderung der Sach- oder Rechtslage rechtmäßig erlassen werden könnte (wie OVG NW, Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 410).
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 507/05

THUERINGER-OVG – Urteil, 4 KO 759/05 vom 29.01.2007

Rechtsgebiete:GG, ThürKAG, ThürKO
Schlagworte:Beanstandung, Gebühr, Abwasser, Beseitigung, Maßstab, Mengenmaßstab, Frischwassermaßstab, Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz, Sparanreiz, Wahrscheinlichkeit, Ermessen, Fäkalschlamm, Kleinkläranlage, Schmutzfracht, Absetzgrube
Stichwort:Kleinkläranlage
Leitsatz:Der Frischwassermaßstab kann nach den konkreten tatsächlichen Verhältnissen im Entsorgungsgebiet des Einrichtungsträgers ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Beseitigungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung durch die Abfuhr von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen (Mehrkammer-Absetzgruben) sein.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 KO 759/05


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