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Klausel

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 8 AZR 722/07 vom 19.03.2009

Ein Erlassvertrag, der abgeschlossen wird, um die zwingenden gesetzlichen Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 BGB zu umgehen, ist nach § 134 BGB nichtig.

BAG – Urteil, 4 AZR 987/07 vom 28.01.2009

1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist, handelt es sich dabei grundsätzlich um die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, insbesondere des Umfangs und der Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers.

2. Sind in einem Arbeitsvertrag eines überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechnikers der NV Bühne allgemein und davon gesondert die Schiedsgerichtsregelung des NV Bühne ausdrücklich und schriftlich in Bezug genommen, ist eine vom Arbeitnehmer unmittelbar beim Arbeitsgericht erhobene Klage aus dem Arbeitsverhältnis nach § 101 Abs. 2 ArbGG unzulässig.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 76/08 vom 18.12.2008

1. Für die Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung von Vertragsklauseln nach dem UKlaG ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gegeben.

2. Eine Klausel in einem Flugtransportvertrag über eine Personenbeförderung, wonach ein Passagier seines Weitertransportanspruchs verlustig geht, wenn er nicht alle Flugcoupons in der vorgesehenen Reihenfolge abfliegt, ist unwirksam, weil sie den Passagier unangemessen benachteiligt. Sie weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, weil das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gestört wird. Bei dieser Klausel handelt es sich auch um eine unzulässige Vertragsstrafe im Sinne von § 308 Nr. 6 BGB.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 U 200/07 vom 28.12.2007

Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, infolge der Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete von dem Mieter zu verlangen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 44/07 (Kart) vom 11.12.2007

1. Ist eine Alleinvertriebsklausel dahin auszulegen, dass sie dem Lieferanten auch den passiven Verkauf im Vertriebsgebiet des Händlers verbietet, ist die Klausel nicht durch Art. 2 der Vertikal-GVO freigestellt und damit gem. Art. 81 EGV unwirksam.

2. Eine solche "überschießende Klausel" kann nicht im Wege der geltungserhaltenden Reduktion mit einem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 Sch 3/06 vom 20.07.2007

1. Die Wirksamkeit einer Schiedsklausel ist unabhängig vom Bestand des Hauptvertrages zu beurteilen.

2. Eine Schiedsklausel ist auch dann nicht überraschend im Sinne des § 305 c BGB, wenn für ein in Belgien durchzuführendes Schiedsverfahren hilfsweise auf die Geltung belgischen Verfahrensrechts abgestellt wird.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 45/06 vom 05.04.2007

Es kann nach den Umständen eine überraschende, nicht Vertragsbestandteil gewordene Klausel im Sinne des § 305c Abs.1 BGB anzunehmen sein, wenn im "Kleingedruckten" einer "Bestellübernahme" (Vertragsübernahme), mit der eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber) einen bereits vom Leasingnehmer mit einem Lieferanten geschlossenen Lieferungsvertrag hinsichtlich des Leasingguts übernimmt, vorgesehen ist, dass im Falle der Insolvenz des Leasingnehmers vor vollständiger Abnahme eines in Teilleistungen zu liefernden Leasinggegenstandes dem Leasinggeber ein "Rücktrittsrecht" zustehen soll, bei dessen Ausübung rückwirkend die Vertragsübernahme entfallen und der Lieferungsvertrag wieder mit dem Leasingnehmer bestehen soll sowie von der Leasinggesellschaft bereits vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen vom Lieferanten zu erstatten sind.

Auch im kaufmännischen Verkehr muss ein Lieferant bei einer nach den sonstigen Umständen definitiven Vereinbarung einer Vertragsübernahme nicht ohne weiteres damit rechnen, dass die Leasinggesellschaft es in der Hand haben soll, einen rückwirkenden Wegfall der Wirkungen der Vertragsübernahme (als Verfügungsgeschäft) herbeizuführen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 153/06 vom 21.02.2007

Aus einer Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Stichwort "Inanspruchnahme aus der Bürgschaft" geht nicht hervor, dass die Zahlungsaufforderung Fälligkeitsvoraussetzung sein soll, wenn die Klausel gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Regelungen enthält, ab welchem Zeitpunkt die Gläubigerin an den selbstschuldnerischen Bürgen herantreten kann (gegen OLG München WM 2006, 1813).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 184/06 vom 08.02.2007

1. Zur Unwirksamkeit nicht konkretisierter AGB-Anpassungsvorbehalte, Leistungs- und Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Service-Providers.

2. Die Einhaltung der Grenzen des § 308 Nr. 5 BGB für eine Zustimmungsfiktion begründet die Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung allein nicht; diese muss einer Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB auch im Übrigen standhalten.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 193/05 vom 10.01.2007

Zur Wirksamkeit einer Klausel, mit der Versicherungsleistungen für ambulante oder stationäre Psychotherapien von der vorherigen schriftlichen Zusage des Versicherers abhängig gemacht werden.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 120/06 vom 29.11.2006

In einem Maklervertrag über den Verkauf eines Hausgrundstücks auf Rentenbasis, der als vom Makler anzubietenden Kaufpreis eine Anzahlung von 50.000 Euro und eine monatliche Rentenzahlung von 5.650 Euro nennt, ist folgende Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam: "Der Verkäufer zahlt keine Maklercourtage. Dafür darf der Makler das Objekt mit einer Anzahlung von Euro 88.000 anbieten. Die eventuell über Euro 50.000 liegende Anzahlung ist dann die Maklercourtage und wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages gezahlt".

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 Sch 6/06 vom 24.10.2006

Zur Auslegung einer Schiedsgerichtsklausel, nach der sich das Schiedsverfahren nach den ICC-Regeln Brüssel richten soll.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 9/05 vom 28.06.2006

1. Der Leistungsausschuss nach § 4 Nr. 5 MBKK 94 stellt eine nicht zu beanstandende Risikobegrenzung dar, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung bezeichneten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden, für die nach § 5 Abs. 1 b MBKK 94 Versicherungsschutz nicht besteht.

2. Danach bestehen weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen überraschenden Klausel noch unter dem einer unangemessenen Benachteiligung Bedenken gegen die Wirksamkeit der Klausel.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 118/05 vom 15.03.2006

Die im Transportversicherungsvertrag auferlegte Obliegenheit, für eine ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen, insbesondere nachts oder während der Ruhepausen Maßnahmen für eine ausreichende und angemessene Bewachung zu sorgen, ist weder unklar im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB noch stellt sie als Begrenzung des versicherten Diebstahlrisikos eine überraschende Klausel im Sinne des § 305 c BGB dar.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 7 U 142/05 vom 17.11.2005

Der Ausdruck "Europa" in den AKB ist geografisch zu verstehen, er umfasst also den asiatischen Teil der Türkei nicht. Damit ist für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer klar, dass für Schäden, die außerhalb des so bezeichneten geografischen Gebiets eintreten, kein Versicherungsschutz besteht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 127/05 vom 10.11.2005

Zur Wirksamkeit von AGB, die von Internetverkäufern verwendet werden.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 22 U 187/03 vom 01.03.2005

Die Klausel "Der Mieter kann nur mit solchen Zahlungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen oder die Zurückbehaltung erklären, die entweder rechtskräftig festgestellt sind oder zu denen die Vermieterin im Einzelfall jeweils ihre Zustimmung erklärt." ist wirksam.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 515/04 vom 02.02.2005

1) Eine formularmäßig vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes stellt bei einer einzuhaltenden Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende oder von 6 Wochen zum Monatsende keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (mit BAG vom 2.3.2004 - 8 AZR 196/03).

2) Eine formularmäßig vereinbarte, im Vertragstext nicht besonders hervorgehobene Vertragsstrafenregelung ist jedenfalls dann keine Überraschungsklausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB n.F., wenn der gesamte Vertragstext ein einheitliches Schriftbild hat, keinerlei drucktechnische Hervorhebungen enthält, keine der im einzelnen durchnummerierten Vertragsregelungen mit einer Überschrift versehen ist und die Vertragsstrafe auch nicht versteckt bei einer anderen Thematik eingeordnet ist.

LAG-KOELN – Beschluss, 3 (7) Ta 358/04 vom 16.12.2004

Ein Titel ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus Urteilstenor, -tatbestand und Entscheidungsgründen der Inhalt des zu vollstreckenden Anspruchs zweifelsfrei ergibt (hier: Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen).

BAG – Urteil, 10 AZR 661/03 vom 28.07.2004

Wird in einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer zugleich der Erhalt der Arbeitspapiere bestätigt und im Anschluss an den Aufhebungsvertrag zusätzlich eine umfassende Ausgleichsquittung unterzeichnet, so erfasst diese in der Regel auch den vertraglichen Anspruch des Arbeitnehmers auf ein anteiliges 13. Monatsgehalt.

BAG – Urteil, 10 AZR 356/03 vom 28.04.2004

Erhält ein Arbeitnehmer eine Sonderzahlung in Höhe einer Monatsvergütung, kann der Arbeitgeber sich die Rückforderung für den Fall vorbehalten, dass der Arbeitnehmer nicht über die folgenden drei Monate hinaus bis zum nächstzulässigen Kündigungstermin bleibt. Eine weitergehende Bindung des Arbeitnehmers ist unwirksam.

BAG – Urteil, 8 AZR 196/03 vom 04.03.2004

1. Zwar sind Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB generell unzulässig; in formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz BGB jedoch die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Die Unwirksamkeit solcher Vereinbarungen kann sich aber auf Grund einer unangemessenen Benachteiligung ergeben (§ 307 Abs. 1 BGB).

2. Ist eine Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag zu hoch, kommt eine geltungserhaltende Reduktion grundsätzlich nicht in Betracht.

BAG – Urteil, 1 AZR 271/03 vom 02.03.2004

1. Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.

2. Einseitige, nur den Arbeitnehmer belastende einzelvertragliche Ausschlussfristen sind jedenfalls dann unwirksam, wenn ein gekündigter Haustarifvertrag zweiseitig wirkende Verfallfristen vorsah.

BAG – Urteil, 6 AZR 552/02 vom 19.02.2004

Eine Vereinbarung, nach der ein Bewerber um die Stelle eines Flugzeugführers die Kosten für den Erwerb einer hierfür erforderlichen Musterberechtigung ganz oder anteilig trägt, soweit er vor Ablauf von drei Jahren nach Beginn des Arbeitsverhältnisses kündigt, kann den Anforderungen einer auf § 242 BGB zu stützenden Inhaltskontrolle genügen.

BAG – Urteil, 1 AZR 148/03 vom 27.01.2004

Bei einem individualvertraglichen Verzicht auf Ansprüche aus einem Sozialplan findet das Günstigkeitsprinzip Anwendung. Der Verzicht ist zulässig, wenn zweifelsfrei feststellbar ist, dass die Abweichung vom Sozialplan objektiv die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung ist.

BAG – Urteil, 4 AZR 581/02 vom 14.01.2004

Nach dem Tarifvertrag über die Auswahl bei Förderungen und Rückgruppierungen des Bordpersonals der Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH (TV AFR BPers) vom 7. Juni 1993 ist der individuelle Anspruch auf Korrektur der bestehenden Senioritätsliste ausgeschlossen.

BAG – Urteil, 9 AZR 95/03 vom 18.11.2003

1. Geht ein Betrieb in der Insolvenz über, hat der Betriebserwerber für die Erfüllung bestehender Urlaubsansprüche einzutreten.

2. Das gilt auch für übertragene Urlaubsansprüche und für Ansprüche auf Ersatz für verfallenen Urlaub.

BAG – Urteil, 1 AZR 604/02 vom 18.11.2003

1. Wird eine Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsübergangs Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ist sie vor einer Ablösung durch eine spätere Betriebsvereinbarung im Erwerberbetrieb nicht in weiterem Umfang bewahrt, als wenn sie kollektivrechtlich weitergegolten hätte.

2. Es ist einem Arbeitgeber grundsätzlich nicht verwehrt, im selben Betrieb mehrere voneinander unabhängige Vergütungssysteme zur Anwendung zu bringen. Die dem zugrunde liegende Bildung verschiedener Beschäftigtengruppen muss aber auf sachlichen Gründen beruhen, um nicht dem Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zuwiderzulaufen. Die weitere Entwicklung der unterschiedlichen Vergütungssysteme ist dann im Verhältnis zueinander nicht Gegenstand der Überprüfung nach den Maßstäben innerbetrieblicher Entgeltgerechtigkeit.

BAG – Beschluss, 10 AZB 38/03 vom 05.11.2003

Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Vergleichen auf Widerruf ist der Rechtspfleger zuständig.

BAG – Urteil, 9 AZR 574/02 vom 09.09.2003

Eine Vertragsklausel ist unwirksam, die den Arbeitnehmer verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen ihm zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen zurückzugeben und dennoch für die restliche Laufzeit des Leasingvertrags die anfallenden Raten in einem Einmalbetrag zu zahlen.

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