JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Klageverfahren
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Wettbewerbsverstoß, Konzern, Unternehmen, Klageverfahren, Aluminiumdach, Garantie |
| Stichwort: | Klageverfahren |
| Leitsatz: | 1. Die Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes in getrennten Klageverfahren durch zwei zum selben Konzern gehörende Unternehmen ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die klagenden Unternehmen in ihrer Stellung als Mitbewerber unterschiedlich betroffen sind, weshalb aus ihrer Sicht ein unterschiedlicher Verlauf der Verfahren nicht auszuschließen ist. 2. Die Werbung für ein Aluminiumdach mit der Aussage "40 Jahre Garantie" ist irreführend. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 198/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren, rechtliches Gehör, Urteilsgrundlage, Überraschungsurteil, Überzeugung |
| Stichwort: | Klageverfahren |
| Leitsatz: | Die Annahme eines Verfahrensbeteiligten, das Verwaltungsgericht werde den Streitstoff im Klageverfahren genauso bewerten wie im vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist angesichts der Unterschiede zwischen beiden Verfahrensarten nicht gerechtfertigt. Ein das rechtliche Gehör verletztendes Überraschungsurteil lässt sich allein aus der unterschiedlichen Bewertung des Streitstoffs nicht herleiten. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 2010/03.A | |
| Rechtsgebiete: | HessVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdeausschluss, Beschwerdewert, Entscheidung im gerichtlichen Verfahren, Klageverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenstreit, Rechtsgrundlage, Zuziehung eines Bevollmächtigten, abgabenrechtliches Vorverfahren |
| Stichwort: | Klageverfahren |
| Leitsatz: | 1) Die Beschwerde gegen den Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO unterliegt dem Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 3 VwGO. 2) Rechtsgrundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das kommunalabgabenrechtliche Vorverfahren ist allein § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, wenn sie im Klageverfahren gegen den Ausgangs- und Widerspruchsbescheid ergeht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TJ 3282/04 | |
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