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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 569/05 vom 12.12.2005

Rechtsgebiete:GKG KV, GKG
Schlagworte:Gerichtskosten, Klageteilrücknahme
Stichwort:Klageteilrücknahme
Leitsatz:Nach dem Gerichtskostengesetz in der Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 05. Mai 2004(BG Bl. I, S 718 ff) sind in arbeitsgerichtlichen Verfahren nur noch Klagerücknahmen kostenprivilegiert, die den (gesamten) Rechtsstreit beenden.

Bei Klageteilrücknahmen bleibt es bei der vollen Gebühr aus dem ursprünglichen Streitwert.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 569/05




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