JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Klagerzwingung
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Mobbing, Körperverletzung, Klagerzwingung |
| Stichwort: | Klagerzwingung |
| Leitsatz: | Ein Klageerzwingungsantrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch "Mobbing" genügt nicht den Anforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO, wenn er lediglich angibt, dass der Verletzte über längere Zeit von den Beschuldigten "systematisch angefeindet, schikaniert und diskriminiert" worden sei. Vielmehr müssen die das "Mobbing" ausmachenden fortgesetzten, auf einander aufbauenden und ineinander übergreifenden, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienenden Verhaltensweisen im Einzelnen konkret dargelegt werden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 105/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Klagerzwingung, Verletzter, Prozessbetrug, Abtretung |
| Stichwort: | Klagerzwingung |
| Leitsatz: | Wer nach Abtretung seiner Ansprüche im Zivilprozess sodann als Zeuge auftritt, ist im Hinblick auf einen etwaigen Prozessbetrug der Gegenseite nicht Verletzter im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO. Entsprechendes gilt für ein behauptetes Fälschen von Gesundheitszeugnissen hinsichtlich eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 32/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe |
| Stichwort: | Klagerzwingung |
| Leitsatz: | Wird der Antrag nach der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Form des § 172 Abs. 3 StPO nachgeholt, ist dem Antragsteller gegen die Versäumung der Antragsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Maßgebend für die Nachholung dieser Handlung ist aber nicht die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2 StPO, sondern die Frist des § 172 Abs. 2 S. 1 StPO. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ws 134/06 | |
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