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Klageerzwingungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 9/01 vom 22.02.2001

Leitsatz

Der Begriff des Geheimnisses im Sinn von § 203 StGB enthält drei Elemente, und zwar das Geheimsein, den Geheimhaltungswillen und das objektive Geheimhaltungsinteresse. Gibt der Betroffene ein Geheimnis bewusst und zielgerichtet an einen Personenkreis weiter, fehlt es am Geheimhaltungswillen.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ws 10/01 vom 15.02.2001

Leitsatz:

Zur Verletzung von Privatgeheimnissen durch Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 327/2000 vom 08.01.2001

Leitsatz

1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur dann wirksam im Sinn von § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, wenn der Rechtsanwalt durch die Unterschrift zu erkennen gibt, dass er die Sache geprüft hat und die Verantwortung für den Antrag übernimmt. Ergibt sich demgegenüber aus den Gesamtumständen oder aus einem Zusatz, dass es an diesen Voraussetzungen ganz oder teilweise fehlt, so ist die Unterschrift unwirksam und der Antrag unzulässig.

2. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass der Rechtsanwalt an dem Antragsvorbringen mindestens gestaltend mitgewirkt, wenn nicht dieses gänzlich selbst erarbeitet hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 265/2000 vom 13.12.2000

Leitsatz:

Zur ausreichenden Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 669/00 vom 11.12.2000

Leitsatz:

Der Antragsteller kann die Monatsfrist des § 172 Abs. 1 S. 1 StPO nicht dadurch umgehen, dass er nach Verwerfung seines Klageerzwingungsantrages die bereits bekannten und von der Staatsanwaltschaft als nicht anklagewürdig angesehenen Tatsachen ohne weitergehenden Sachvortrag erneut zur Anzeige bringt (s.a. OLG Düsseldorf NStE Nr. 26 zu § 172 StPO; NStZ-RR 00, 1462).

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 266/00 vom 30.11.2000

Leitsatz:

Zur Darlegung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO im Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 250/2000 vom 03.11.2000

Leitsatz:

Ein Klageerzwingungsverfahren gegen Unbekannt ist unzulässig

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 481/00 vom 27.09.2000

Leitsatz:

Ist für das angezeigte Delikt die in § 78 III StGB bestimmte Verjährungsfrist abgelaufen, muss der Klageerzwingungsantrag darlegen, dass und aus welchem Grund die Tat trotzdem noch verfolgbar ist; andernfalls ist davon auszugehen, dass der Erhebung der öffentlichen Klage das Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung entgegensteht.

OLG-CELLE – Urteil, 9 U 182/99 vom 28.06.2000

Die Verkerhspflichten eines Betreibers einer Schießanlage in bezug auf bauliche Gestaltung und Erhaltung eines Schießstandes sind wegen der Art der bedrohten Rechtsgüter, der Art des Gefahrenpotentials und mangelnder eigener Schutzmöglichkeiten nicht auf den Stand der Richtlinien im Sinne von § 31 WaffV, Nr. 44 Abs. 2 WaffVwV zu begrenzen, sondern haben aktuelles Gefahrwissen zu berücksichtigen.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 203/00 vom 04.05.2000

Leitsatz:

Bedient sich der Antragsteller von Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren trotz entsprechenden gerichtlichen Hinweises nicht des amtlichen Vordruckes für die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, so ist der Antrag bereits deshalb zurückzuweisen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 41/2000 vom 06.04.2000

Derjenige, der rechtlich verpflichtet ist, den Unterhaltsbedarf anstelle des an sich vorrangig verpflichteten Täters einer Unterhaltspflichtsverletzung (§ 170 StGB) zu decken, ist nicht Verletzter im Sinn des § 172 Abs. 2 StPO und kann daher einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht stellen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 362/99 vom 24.02.2000

Der Darlegung der Einhaltung der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO ist dann Genüge getan, wenn sich die Einhaltung der Beschwerdefrist entweder ohne Mühe durch einen einfachen Blick in beigefügte Anlagen ergibt oder mit der Antragschrift mitgeteilt wird, dass die Beschwerde so frühzeitig nach Eingang des Einstellungsbescheides eingelegt worden ist, dass sich die Einhaltung der Frist aufdrängt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 282/99 vom 31.01.2000

Zur Verletzung von Privatgeheimnissen und des Dienstgeheimnisses durch den Pressesprecher einer Staatsanwaltschaft

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 1 Ws 624/99 vom 30.12.1999

StPO § 172 Abs 2 und 3

Nach Ablauf der für die Anbringung des Klageerzwingungsantrages maßgeblichen Monatsfrist können etwaige Formfehler nicht mehr behoben werden, insbesondere nicht dadurch, daß nunmehr ein formgerechter Antrag angebracht wird. Dieser ist wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist als unzulässig zu verwerfen. Dies gilt auch dann, wenn der Anzeigeerstatter sich nicht darauf beschränkt, lediglich einen neuen Klageerzwingungsantrag nach Fristablauf in dem früheren Ermittlungsverfahren zu stellen, sondern seine Strafanzeige wiederholt.

OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluß vom 30.12.1999 - 1 Ws 624 - 625/99

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 1 Ws 625/99 vom 30.12.1999

StPO § 172 Abs 2 und 3

Nach Ablauf der für die Anbringung des Klageerzwingungsantrages maßgeblichen Monatsfrist können etwaige Formfehler nicht mehr behoben werden, insbesondere nicht dadurch, daß nunmehr ein formgerechter Antrag angebracht wird. Dieser ist wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist als unzulässig zu verwerfen. Dies gilt auch dann, wenn der Anzeigeerstatter sich nicht darauf beschränkt, lediglich einen neuen Klageerzwingungsantrag nach Fristablauf in dem früheren Ermittlungsverfahren zu stellen, sondern seine Strafanzeige wiederholt.

OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluß vom 30.12.1999 - 1 Ws 624 - 625/99

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 109/99 vom 21.10.1999

Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands unter Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren.

OLG Hamm Beschluß 21.10.1999 - 2 Ws 109/99 -
2 Zs 2787/98 GStA Hamm
85 Js 489/98 StA Hagen

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 560/08 vom 01.07.2009

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1043/08 vom 04.12.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ws 125/07 vom 17.03.2008

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2655/06 vom 02.05.2007

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 1695/06 vom 08.03.2007

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 151/06 vom 21.12.2006

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1103/04 vom 19.09.2006

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2324/04 vom 10.08.2006

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1421/05 vom 22.06.2006

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 205/05 vom 15.12.2005

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 Zs 3215/04 - 3 Ws 36/05 vom 24.05.2005

BGH – Beschluss, 2 ARs 463/04 vom 30.03.2005

BGH – Beschluss, 2 AR 10/05 vom 30.03.2005

BGH – Beschluss, 2 AR 7/05 vom 10.03.2005


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