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Klageerzwingungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ws 208/08 vom 15.12.2008

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist ein höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod des Verletzten erlischt und auch bei Vermögensdelikten nicht auf den Erben oder sonstige Forderungsberechtigte übergeht.

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 681/08 vom 27.10.2008

Die nachhaltige Verfolgung seiner nächsten Vorgesetzten mit einem unbegründeten Klageerzwingungsverfahren kann im Einzelfall, wenn sie der Durchsetzung nicht gegebener arbeitsrechtlicher Ansprüche dient und angesichts der Zeugenaussagen erkennbar nicht erweisliche Straftaten zur Grundlage hat, eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 32/08 vom 01.02.2008

Wer nach Abtretung seiner Ansprüche im Zivilprozess sodann als Zeuge auftritt, ist im Hinblick auf einen etwaigen Prozessbetrug der Gegenseite nicht Verletzter im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO. Entsprechendes gilt für ein behauptetes Fälschen von Gesundheitszeugnissen hinsichtlich eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 Ws 367/07 vom 22.11.2007

Unzulässigkeit des Klageerzwingungsverfahrens bei fehlendem Haftgrund gegenüber im Ausland lebenden Beschuldigten (Anschluss an OLG Stuttgart NStZ 2003, 682).

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TP 2192/07 vom 09.11.2007

1. Für die gerichtliche Überprüfung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen der Polizei - hier: vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO - ist in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO auch nach Abschluss des Strafverfahrens der Ermittlungsrichter zuständig (Anschluss an BGHSt 44, 171).

2. Prozesskostenhilfe kann dem (früheren) Beschuldigten in diesen Fällen nicht bewilligt werden, weil der Gesetzgeber (nur) die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vorgesehen hat, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 227/07 vom 02.08.2007

Die Beiordnung eines Notanwaltes im Klageerzwingungsverfahren setzt voraus, dass der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er alle ihm zumutbaren Bemühungen entfaltet hat, die Übernahme des Mandats durch einen Rechtsanwalt zu erreichen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 226/07 vom 02.08.2007

Die Beiordnung eines Notanwaltes im Klageerzwingungsverfahren setzt voraus, dass der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er alle ihm zumutbaren Bemühungen entfaltet hat, die Übernahme des Mandats durch einen Rechtsanwalt zu erreichen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 207/07 vom 02.08.2007

Die Beiordnung eines Notanwaltes im Klageerzwingungsverfahren setzt voraus, dass der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er alle ihm zumutbaren Bemühungen entfaltet hat, die Übernahme des Mandats durch einen Rechtsanwalt zu erreichen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 1163/06 vom 23.04.2007

Es kann offen bleiben, welche Anforderungen im Einzelnen an einen Kraftfahrer beim Vorbeifahren an Kleinkindern zu stellen sind. Die Sorgfaltspflichten gehen jedenfalls nicht so weit, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine Verminderung der Geschwindigkeit auf 10 km/h zu fordern.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 33/07 vom 15.02.2007

Bei Untreuedelikten zum Nachteil einer GmbH ist nur diese und nicht der einzelne Gesellschafter zur Antragsstellung im Klageerzwingungsverfahren befugt.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 1/07 vom 10.01.2007

Der Halter eines Tieres ist hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nicht Verletzter im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO.

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Ws 134/06 vom 30.10.2006

Wird der Antrag nach der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Form des § 172 Abs. 3 StPO nachgeholt, ist dem Antragsteller gegen die Versäumung der Antragsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Maßgebend für die Nachholung dieser Handlung ist aber nicht die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2 StPO, sondern die Frist des § 172 Abs. 2 S. 1 StPO.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 676/06 vom 17.10.2006

Im Klageerzwingungsverfahren kann zur Begründung des Antrags auf gerichtlcihe Entscheidung grundsätzlich nicht auf Anlagen und Aktenbestandteile Bezug genommen werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 211/06 vom 28.09.2006

Zur Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gehört ggf. auch die Darstellung eines über den Gegenstand des Klageerzwingungsverfahrens anhängigen oder anhängig gewesenen Zivilprozesses oder Verwaltungsgerichtsverfahrens, an dem der Anzeigenerstatter und der Beschuldigte beteiligt sind oder waren.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 170/05 vom 01.03.2006

Für die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrages ist es nicht erforderlich, dass in der Antragsschrift zusätzlich eine Darstellung des Gangs des Ermittlungsverfahrens, eine Auseinandersetzung mit den Bescheiden der Staatsanwaltschaft und Angaben darüber enthalten sind, wann die angegriffene Entscheidung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht dem Antragsteller oder dessen Prozessbevollmächtigten zugegangen und wann die sogenannte Vorschaltbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht eingegangen ist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, VGH B 16/05 vom 25.01.2006

Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 124 LV) verbietet, die Anforderungen an die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags gemäß § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO zu überspannen. Zur Darstellung des Inhalts der angegriffenen staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen reicht es aus, wenn er sich aus der Antragsschrift mosaikartig erschließt.

OLG-HAMM – Beschluss, 11 VAs 87/05 vom 03.01.2006

Die Überprüfung von Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft ist der richterlichen Kontrolle nur im Rahmen strafprozessualer Rechtsbehelfe unterworfen.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 6/06 vom 03.01.2006

Die Überprüfung von Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft ist der richterlichen Kontrolle nur im Rahmen strafprozessualer Rechtsbehelfe unterworfen.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 7/06 vom 03.01.2006

Die Überprüfung von Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft ist der richterlichen Kontrolle nur im Rahmen strafprozessualer Rechtsbehelfe unterworfen.

OLG-HAMM – Beschluss, 11 VAs 55/05 vom 03.01.2006

Die Überprüfung von Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft ist der richterlichen Kontrolle nur im Rahmen strafprozessualer Rechtsbehelfe unterworfen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 125/05 vom 04.07.2005

Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat. Darzulegen ist, dass der Antragsteller alles getan hat, damit die Beschwerdeschrift bei der Beschwerdestelle eingeht. Gibt der Beschwerdeführer an, zu einem bestimmten Datum "Beschwerde eingelegt" zu haben, ist dieses als Posteinwurf der Beschwerdeschrift zu verstehen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 39/05 vom 07.04.2005

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur dann ausreichend begründet, wenn sich ihm auch entnehmen lässt, wie sich der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren eingelassen hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 37/05 vom 07.04.2005

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur dann ausreichend begründet, wenn sich ihm auch entnehmen lässt, wie sich der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren eingelassen hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 608/04 vom 16.12.2004

Zu den Anforderungen an die Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO in einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 312/04 vom 15.12.2004

Eine Bezugnahme auf Anlagen ist bei einem Prozesskostenhilfeantrag für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO jedenfalls dann unzulässig, wenn sie praktisch einem Hinweis bzw. einer Bezugnahme auf den Akteninhalt gleichkommt

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 323/04 vom 15.12.2004

Eine Bezugnahme auf Anlagen ist bei einem Prozesskostenhilfeantrag für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO jedenfalls dann unzulässig, wenn sie praktisch einem Hinweis bzw. einer Bezugnahme auf den Akteninhalt gleichkommt

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 313/04 vom 02.12.2004

Dem öffentlichen Interesse an einer hinreichenden Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur dann Genüge getan, wenn der Antragsteller den Tag des Posteinwurfes der Beschwerdeschrift angibt und danach noch mindestens zwei Postbeförderungstage bis zum Ablauf der Beschwerdefrist verbleiben.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 256/04 vom 07.09.2004

Die für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung erforderliche Sachverhaltsdarstellung kann nicht durch die Aneinanderreihung umfangreicher Kopien in der Antragsschrift erreicht werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 255/04 vom 07.09.2004

Die Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO gilt nicht nur für die Einlegung, sondern auch für die Begründung des Klageerzwingungsantrages. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 168/04 vom 13.07.2004

Der Klagerzwingungsantrag muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Dazu gehört, wie im Übrigen auch für die vorgeschriebene Form der Revisionsbegründung und des Wiederaufnahmeantrags, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernimmt.

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