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Klagebegehren (Bestimmtheit)

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 201/04 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, VwGO
Schlagworte:Bewilligungsbescheid, Ermessen, Klagebegehren (Bestimmtheit), Rückforderung, Rücknahme, Vermögen, verschwiegenes
Stichwort:Klagebegehren (Bestimmtheit)
Leitsatz:1. Die erforderliche Bestimmtheit des Klagebegehrens kann grundsätzlich noch nach Ablauf der Klagefrist herbeigeführt werden.

2. Eine Beschränkung der Rücknahme der im Beurteilungszeitraum ergangenen sozialhilferechtlichen Bewilligungsbescheide auf den Betrag des höchsten Vermögensstandes in diesem Zeitraum abzüglich des Schonvermögens entspricht in den Fällen verschwiegenen Vermögens im Regelfall einer sachgerechten Ausübung des Rücknahmeermessens.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 201/04




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