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Klagebegehren

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 36/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:LSA-KAG, VwGO
Schlagworte:Gebührenaufkommen, Gebührensatz, Gebührensatz, höchstzulässiger, Kalkulation, Klageantrag, Klageänderung, Klagebegehren, Nachberechnung, Nachkalkulation, Überdeckung, Unterdeckung
Stichwort:Klagebegehren
Leitsatz:1. Wenn ein (endgültiger) Abgabenbescheid einen Bescheid über Abschlagszahlungen ablöst, ist die Einbeziehung des (endgültigen) Abgabenbescheides in das schon anhängige Klageverfahren gegen den Bescheid über Abschlagszahlungen im Wege der Klageänderung grundsätzlich als sachdienlich i.S.d. § 91 Abs. 1 VwGO anzusehen.

2. Auch für den Ausgleich von Kostenunterdeckungen und Kostenüberdeckungen, gem. § 5 Abs. 2b Satz 2 KAG LSA i.d.F. nach Inkrafttreten des Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 18. November 2005 gilt, dass es sich dabei um Differenzen zwischen den in einer Gebührenkalkulation vor dem Kalkulationszeitraum kalkulierten und den tatsächlichen Kosten bzw. zwischen kalkulierten und tatsächlichen Leistungsmengen handelt. Das tatsächliche Gebührenaufkommen ist weder bei Überdeckungen noch bei Unterdeckungen zu berücksichtigen.

3. Es bleibt offen, ob nur eine Überschreitung des höchstzulässigen Gebührensatzes von bis zu 3 % unschädlich ist und nicht zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führt (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. September 2000 - 1 K 14/00 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 260; Rdnr. 731 jeweils m.w.N.) oder ob die Grenze bei 5 % zu ziehen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 -, zit. nach JURIS; vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 3 KAG Nds.).

4. Es ist der gebührenerhebenden Körperschaft erlaubt, einen fehlenden Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 2 HS 1 KAG LSA durch eine Nachberechnung nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes (Betriebsabrechnung) zu belegen, selbst wenn eine mit Prognosewerten arbeitende Kalkulation vorgenommen worden war. Nicht erlaubt ist es, nur einzelne Bestandteile einer solchen Kalkulation nachträglich zu ersetzen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 36/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 9/08 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:LSA-KAG, VwGO
Schlagworte:Abgabensatzung, Abwassergebühr, Gebührenschuldner, Klagebegehren, Klageschrift, Mindestinhalt
Stichwort:Klagebegehren
Leitsatz:1. Zur Bestimmung des Gegenstandes des Klagebegehrens im Sinne des § 82 VwGO sind einerseits die Tatsache der Klageerhebung, die Klagebegründung und sonstige während des Laufes der Klagefrist abgegebenen Erklärungen zu berücksichtigen. Insoweit ist insbesondere bei der Auslegung von Prozesserklärungen zugunsten eines anwaltlich nicht vertretenen Klägers ein "großzügiger Maßstab" anzulegen.

2. Der Gebührenschuldner ist zwingend in der Satzung selbst festzulegen; insbesondere ist ein unmittelbarer Rückgriff auf die gesetzliche Regelung des § 5 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA ist nicht statthaft.

3. Es darf nicht dem Anwender der Norm (der Verwaltung) überlassen bleiben, in welchen Fällen der Benutzer und in welchen Fällen der Eigentümer Gebührenschuldner sein soll. Eine solche Regelung wird weder der Gesetzeslage noch dem berechtigten Anliegen der Gebührenpflichtigen gerecht, im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit eine eindeutige satzungsmäßige Schuldnerbestimmung in der Gebührensatzung vorzunehmen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 9/08

BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 112.07 vom 19.05.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Sachantrag, Beigeladene, Streitgegenstand, erweiterter Streitgegenstand, Klagebegehren, Teilentscheidung, Berechtigtenfeststellung, Restitutionsausschlussgründe
Stichwort:Klagebegehren
Leitsatz:Will ein Verfügungsberechtigter erstmals im gerichtlichen Verfahren die zugunsten eines Restitutionsantragstellers getroffene Berechtigtenfeststellung angreifen, darf er sich nicht auf entsprechenden Vortrag beschränken, sondern muss einen Sachantrag stellen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 112.07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 34/04 vom 21.02.2006

Rechtsgebiete:VwGO, LSA-GO, GG
Schlagworte:Passivlegitimation, Widerspruchsbescheid, Überraschungsentscheidung, Klagebegehren
Stichwort:Klagebegehren
Leitsatz:1. Der Widerspruchsbescheid kann einem Verwaltungsakt auch hinsichtlich der erlassenden Behörde die maßgebliche Gestalt im Sinne von § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO geben (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.02.1988 - 2 S 2543/87 -, VBlBW 1988, 439). Lässt der Ausgangsbescheid einer Verwaltungsgemeinschaft nicht erkennen, dass sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen und im Auftrag einer Mitgliedsgemeinde handeln will, bringt dies die Verwaltungsgemeinschaft aber im Widerspruchsbescheid unzweifelhaft zum Ausdruck, ist die Klage gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen die Mitgliedsgemeinde als den Bescheid erlassende Behörde zu richten.

2. Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nicht schon dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn die "Überraschung" (des Unterlegenen) darin gründet, dass das Gericht eine in einem Berichterstatterschreiben geäußerte vorläufige Einschätzung nicht aufrechterhalten und seinem Urteil als maßgeblich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2001 - 4 B 82.01 - Juris).

3. Das Gericht ist gemäß § 88 VwGO nur an das erkennbare Klageziel gebunden, so wie sich dieses ihm im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung aufgrund des gesamten Parteivorbringens darstellt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 34/04


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