( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKlageänderung 

Klageänderung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1173/08 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:VwGO, GemO, AVBWasserV
Schlagworte:Klageänderung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Wasserversorgung, Schweinestall, Trinkwasser, Brauchwasser, Befreiung, Teilbefreiung, Beschränkung der Wasserbezugspflicht, Unzumutbarkeit
Stichwort:Klageänderung
Leitsatz:1. Die Prüfung, ob bei gegebenem Anschluss- und Benutzungszwang ein Anspruch auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht besteht, hat jeweils grundstücksbezogen zu erfolgen.

2. Die mit einer Beschränkung der Wasserbezugspflicht für einen Großverbraucher verbundene Erhöhung der Wassergebühren ist für die übrigen Wasserabnehmer wirtschaftlich unzumutbar i.S.v. § 3 Abs. 1 AVBWasserV, wenn die neue Gebühr ungeachtet einer nur geringen prozentualen Steigerung das Preisniveau in der Region deutlich übersteigt; das ist der Fall, wenn die durchschnittliche Gebührenhöhe um die Hälfte überschritten wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1173/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 22/09 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Einlassen, Einwilligung, Klageänderung, Rechtsschutzinteresse, Sachdienlichkeit, Untätigkeitsklage, Widerspruchsbescheid
Stichwort:Klageänderung
Leitsatz:1. Es bleibt offen, ob ein einklagbarer Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids und ein Rechtsschutzinteresse für eine gegen die Widerspruchsbehörde gerichtete Untätigkeitsklage besteht, wenn der bei der Ausgangsbehörde beantragte Verwaltungsakt eine Ermessensentscheidung beinhaltet.

2. Betrachtet man eine solche Klage als zulässig, erledigt sich diese durch einen zurückweisenden Widerspruchsbescheid. Soweit der Kläger daraufhin den Klageantrag umstellt und nunmehr begehrt, den (neuen) Beklagten unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheids und des Widerspruchsbescheids zu verpflichten, den beantragten Verwaltungsakt zu erlassen, stellt dies eine Klageänderung im Sinne von § 91 Abs. 1 VwGO dar.

3. Der Beklagte hat sich auf die geänderte Klage eingelassen, wenn er sich zu der neuen Klage inhaltlich geäußert hat.

4. Die Entscheidung, ob eine Klageänderung sachdienlich ist, liegt im Ermessen der darüber entscheidenden Instanz. Das Rechtmittelgericht darf nur prüfen, ob das Vordergericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt und damit die Grenze seines Ermessens überschritten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.08.2005 - 4 C 13.04 -. BVerw-GE 124, 132 [136], m. w. Nachw.).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 22/09

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 36/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:LSA-KAG, VwGO
Schlagworte:Gebührenaufkommen, Gebührensatz, Gebührensatz, höchstzulässiger, Kalkulation, Klageantrag, Klageänderung, Klagebegehren, Nachberechnung, Nachkalkulation, Überdeckung, Unterdeckung
Stichwort:Klageänderung
Leitsatz:1. Wenn ein (endgültiger) Abgabenbescheid einen Bescheid über Abschlagszahlungen ablöst, ist die Einbeziehung des (endgültigen) Abgabenbescheides in das schon anhängige Klageverfahren gegen den Bescheid über Abschlagszahlungen im Wege der Klageänderung grundsätzlich als sachdienlich i.S.d. § 91 Abs. 1 VwGO anzusehen.

2. Auch für den Ausgleich von Kostenunterdeckungen und Kostenüberdeckungen, gem. § 5 Abs. 2b Satz 2 KAG LSA i.d.F. nach Inkrafttreten des Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 18. November 2005 gilt, dass es sich dabei um Differenzen zwischen den in einer Gebührenkalkulation vor dem Kalkulationszeitraum kalkulierten und den tatsächlichen Kosten bzw. zwischen kalkulierten und tatsächlichen Leistungsmengen handelt. Das tatsächliche Gebührenaufkommen ist weder bei Überdeckungen noch bei Unterdeckungen zu berücksichtigen.

3. Es bleibt offen, ob nur eine Überschreitung des höchstzulässigen Gebührensatzes von bis zu 3 % unschädlich ist und nicht zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führt (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. September 2000 - 1 K 14/00 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 260; Rdnr. 731 jeweils m.w.N.) oder ob die Grenze bei 5 % zu ziehen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 -, zit. nach JURIS; vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 3 KAG Nds.).

4. Es ist der gebührenerhebenden Körperschaft erlaubt, einen fehlenden Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 2 HS 1 KAG LSA durch eine Nachberechnung nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes (Betriebsabrechnung) zu belegen, selbst wenn eine mit Prognosewerten arbeitende Kalkulation vorgenommen worden war. Nicht erlaubt ist es, nur einzelne Bestandteile einer solchen Kalkulation nachträglich zu ersetzen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 36/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 104/08 vom 06.02.2009

Rechtsgebiete:BBesG, GG, LSA-BSZG, LSA-VwGO-AG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Alimentation, Aussetzung, Beamter, Besoldung, Feststellungsklage, Geltendmachung, zeitnahe, Klageänderung, sachdienliche, Klageänderung, sachdienliche, hilfsweise, Klagehäufung, Kürzung, Passivlegitimation, Rückwirkung, Sonderzahlung, Sonderzuwendung, Streichung, Vertrauensschutz, Weihnachtsgeld
Stichwort:Klageänderung
Leitsatz:1. Sinkt die Alimentation unter das nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gebotene Niveau ab, so führt dies nicht dazu, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen außerhalb des Besoldungsgesetzes unwirksam oder unanwendbar sind.

2. Einwendungen des Beamten gegen die Verfassungsmäßigkeit des BSZG LSA n. F. unter Hinweis auf den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation führen daher nicht dazu, dass Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004, mit dem die Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die Beamten und Richter in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2005 weitgehend abgeschafft wurde, unwirksam oder unanwendbar wäre.

3. Die den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und den Vertrauensschutzgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) betreffenden Rügen bleiben ohne Erfolg.

4. Beamten können auch dann, wenn die Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation in Frage steht, keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden, die gesetzlich nicht (mehr) vorgesehen sind. Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen gegen das Land auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen.

5. Aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses als wechselseitigem bindendem Treueverhältnis ergeben sich Einschränkungen für die - Geltendmachung der - verfassungsrechtlichen Ansprüche der Beamten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 104/08


Seite:   1  2  3  4  5  6  ... 10 ... 14


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/klageaenderung

"Klageänderung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN