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Klage gegen sittenwidrig erlangten Titel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 76/04 vom 16.04.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Klage gegen sittenwidrig erlangten Titel, Einstellung der Zwangsvollstreckung, Erlass einer einstweiligen Verfügung
Stichwort:Klage gegen sittenwidrig erlangten Titel
Leitsatz:Erhebt der Schuldner eines rechtskräftigen Titels eine auf § 826 BGB gestützte Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Schadenersatz, so kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO nicht in Betracht. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift scheidet aus.

Stellt der Schuldner beim Arbeitsgericht den Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung, so kann dieser Antrag auch als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ausgelegt werden. Wird in diesem Fall auf mündliche Verhandlung über den Antrag entschieden, so ist hierfür nicht der Vorsitzende alleine, sondern die Kammer zuständig.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 76/04




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