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Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

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BAG – Beschluss, 5 AZB 71/99 vom 16.02.2000

Rechtsgebiete:ArbGG, GVG, BGB, GG
Schlagworte:Rechtsweg - Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin
Stichwort:Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin
Leitsatz:Leitsätze:

Ehemalige Zwangsarbeiter, die gegen ihren Willen nach Deutschland verbracht und ohne vertragliche Grundlage zur Arbeit herangezogen wurden, können Entschädigungsansprüche gegen deutsche Unternehmen gerichtlich geltend machen.

Hierfür ist nicht der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen, sondern zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (§ 13 1. Alt. GVG).

Aktenzeichen: 5 AZB 71/99
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Beschluß vom 16. Februar 2000
- 5 AZB 71/99 -

I. Arbeitsgericht
München
- 8 Ca 4661/99 -
Beschluß vom 22. Juli 1999

II. Landesarbeitsgericht Beschluß vom 29. November 1999
München - 5 Ta 352/99 -
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 71/99




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