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Klage des Arbeitnehmers im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Auszahlung des unpfändbaren Nettolohns

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 361/04 vom 02.06.2004

Rechtsgebiete:InsO, BGB, BUrlG, ZPO
Schlagworte:Klage des Arbeitnehmers im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Auszahlung des unpfändbaren Nettolohns - Aufrechnung des Arbeitgebers mit Gegenansprüchen
Stichwort:Klage des Arbeitnehmers im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Auszahlung des unpfändbaren Nettolohns
Leitsatz:1. Die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens unterbricht den Prozess über eine Lohnforderung insoweit nicht, als es um den unfpändbaren Teil des Nettolohns geht. Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin einziehungsbefugt.

2. Will der Arbeitgeber mit Gegenansprüchen aufrechnen, hat er im Prozess die Höhe des Nettolohns und dessen pfändbaren Teil darzulegen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 361/04




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