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Klage auf Auflassung von Miteigentumsanteilen aus gemeinschaftlichem Kaufvertrag von Eheleuten über Wohnungseigentum

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 3 W 95/00 vom 27.10.2000

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Erhöhungsgebühr, derselbe Gegenstand, Klage auf Auflassung von Miteigentumsanteilen aus gemeinschaftlichem Kaufvertrag von Eheleuten über Wohnungseigentum
Stichwort:Klage auf Auflassung von Miteigentumsanteilen aus gemeinschaftlichem Kaufvertrag von Eheleuten über Wohnungseigentum
Leitsatz:Leitsatz:

Treten zwei klagende Eheleute als Streitgenossen auf, um aus einem gemeinsamen notariellen Kaufvertrag über Wohnungseigentum die Auflassung an sich zu Miteigentum von je 1/2 zu fordern, deren Fälligkeit sie u.a. mit gemeinsamen Gewährleistungsrechten begründen, die sie restlichen Zahlungsansprüchen des Verkäufers entgegenhalten, so handelt es sich um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne des § 6 BRAGO.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 3 W 95/00




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