JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Klärungsbedarf
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Auskunftslage, Christ, Darlegung, Drogenhandel, Grundsatzbedeutung, Gruppenverfolgung, Irak, Islamist, Klärungsbedarf, Konvertit, Kurde, Nordirak, Tatsachenfrage, Todesstrafe, Verfolgungsdichte |
| Stichwort: | Klärungsbedarf |
| Leitsatz: | 1) Hat das Verwaltungsgericht eine Tatsachenfrage unter Bezugnahme auf eine vorliegende Auskunftslage beantwortet, muss sich aus einem auf deren Grundsatzbedeutung gestützten Zulassungsantrag ergeben, zu welchen konkreten Fragen die Auskunftslage weiteren Klärungsbedarf hervorruft und wie dieser klärungsfähig ist. 2) Allein aus dem Hinweis auf Übergriffe und die Einschränkung von Rechten christlicher Rückkehrer durch Vertreter der beiden Kurdenparteien KDP und PUK, die im Nordirak faktisch Staatsaufgaben wahrnehmen, ergibt sich kein Aussagegehalt über eine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Christen oder zum Christentum konvertierter Menschen im Irak bzw. im Nordirak. 3) Die (überwiegend für die Städte Mossul und Dohuk berichteten) islamistischen Aktivitäten der kurdisch-islamischen Union (KIU) ergeben keinen Klärungsbedarf bzgl. einer flächendeckenden nichtstaatlichen Gruppenverfolgung von Christen im Nordirak. 4) Die Schwierigkeiten, die Anzahl und die Intensität aller gerade auf das Schutzgut Religion gerichteten Verfolgungshandlungen, gegen die Schutz weder von staatlichen noch von nichtstaatlichen Stellen zu erlangen ist, zu erfassen und diese zur Größe der betroffenen Gruppe in Beziehung zu setzen, erfordern zur Frage einer nichtstaatlichen Gruppenverfolgung von Christen im Irak eine differenzierte und auf bestimmte Tatsachenfragen konzentrierte Darlegung. 5) Wegen Drogenhandels droht im Irak nach dem Dekret Nr. 3 der Interimsregierung des Irak (Iraqi Interim Goverment [IIG]) vom 08. August 2004 die Todesstrafe, wenn der Drogenhandel mit dem Ziel der Finanzierung oder Unterstützung des Sturzes der irakischen Regierung durch Gewalt erfolgt ist. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 67/07 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Versorgungsbezüge, Mindestversorgung, Ruhegehaltssatz, berechneter, Erhöhung, vorübergehend, Bedeutung, grundsätzliche, Klärungsbedarf |
| Stichwort: | Klärungsbedarf |
| Leitsatz: | 1. Zum - hier verneinten - weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der Rechtsfrage, ob es sich nur bei dem das "erdiente Ruhegehalt" betreffenden Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, sondern auch bei dem Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG um einen "berechneten" Ruhegehaltssatz handelt. 2. Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, Urteil vom 23. Juni 2005, Az.: 2 C 25.04, BVerwGE 124, 19. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 180/07 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Versorgungsbezüge, Mindestversorgung, Ruhegehaltssatz, berechneter, Erhöhung, vorübergehend, Bedeutung, grundsätzliche, Klärungsbedarf |
| Stichwort: | Klärungsbedarf |
| Leitsatz: | 1. Zum - hier verneinten - weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der Rechtsfrage, ob es sich nur bei dem das "erdiente Ruhegehalt" betreffenden Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, sondern auch bei dem Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG um einen "berechneten" Ruhegehaltssatz handelt. 2. Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, Urteil vom 23. Juni 2005, Az.: 2 C 25.04, BVerwGE 124, 19. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 163/07 | |
| Rechtsgebiete: | LBO |
| Schlagworte: | Bauliche Nutzung, Genehmigungsvorbehalt, Präventivkontrolle, Nutzungsvorteil, Genehmigungsfähigkeit, Zulässigkeit, Klärungsbedarf, Vorläufige Nutzungsuntersagung |
| Stichwort: | Klärungsbedarf |
| Leitsatz: | 1. Eine ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommene bauliche Nutzung, deren Zulässigkeit nicht ohne weiteres, sondern nur aufgrund weiterer Ermittlungen beurteilt werden kann, darf wegen formeller Baurechtswidrigkeit vorläufig bis zur endgültigen Klärung der Zulässigkeit im Baugenehmigungsverfahren untersagt werden (wie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 29.07.1991 - 3 S 1777/91 -, VGH BW-Ls 1991, Beil. 10, B 3; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, NVwZ 1990, 480). 2. Eine solche vorläufige Nutzungsuntersagung ist regelmäßig für sofort vollziehbar zu erklären, um die Präventivkontrolle zu sichern und zu verhindern, dass sich der rechtsuntreue Bürger Nutzungsvorteile gegenüber dem rechtstreuen Bürger verschafft. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2606/06 | |
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