JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachten
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnisentziehung, alkolholbedingte Fahreignungszweifel, Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad bei einer BAK von 2, 44 Promille, Alkoholmissbrauch, Eignungszweifel, Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachten, Anforderungen an das Gutachten |
| Stichwort: | Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachten |
| Leitsatz: | 1. Für die Beurteilung, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne von Nr. 8.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV hinreichend sicher zu trennen vermag, ist es unerheblich, ob er beim Führen eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen Fahrzeuges - insbesondere eines Fahrrades - auffällig geworden ist (wie BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 3 C 32.07 -). 2. Zu den Anforderungen an das medizinisch-psychologische Gutachten in einem solchen Falle. 3. Sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs offen, der gegen eine auf alkoholbedingte Fahreignungszweifel gestützte Entziehungsverfügung gerichtet ist, wiegen die Gefahren für die Allgemeinheit, die von einem zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet geltenden Verkehrsteilnehmer ausgehen, grundsätzlich schwerer als das private Interesse des Einzelnen, weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu können. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 1 S 100.08 | |
| Rechtsgebiete: | FeV |
| Schlagworte: | Entziehung der Fahrerlaubnis, alkoholbedingte Fahreignungszweifel, Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad bei einer BAK von 2, 09 Promille, Alkoholmissbrauch, Eignungsmangel, erwiesener - beim Führen eines Kraftfahrzeuges, Eignungszweifel beim Führen von anderen Fahrzeugen, Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachten, Anforderungen an den Inhalt des Gutachtens |
| Stichwort: | Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachten |
| Leitsatz: | 1. Für die Beurteilung, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr hinreichend sicher zu trennen vermag, ist es unerheblich, ob er beim Führen eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen Fahrzeuges auffällig geworden ist. 2. Auch die erstmals anlässlich einer Fahrradfahrt mit einer BAK von 1,6 Promille (oder mehr) aufgetretene Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr vermag die Annahme von Alkoholmissbrauch zu begründen (a.A. die st. Rspr. des VG Potsdam, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 10 L 279/05 - NZV 2006, S. 331). 3. Ein zur Klärung von Eignungszweifeln beigebrachtes medizinisch-psychologisches Gutachten, das sich in diesen Fällen an der Frage nach einer Änderung des Trinkverhaltens des Betreffenden ausrichtet, ist nicht unbrauchbar. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 5 S 9.07 | |
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